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Bebauungsplan Nr. 826 – Fegeteschstraße / Düsseldorfer Straße – und 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich südöstlich der Kreuzung Fegeteschstraße und Düsseldorfer Straße in Gellep-Stratum -

Bebauungsplan 826 und 6. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Stadtkarte

 

Plangebiet

Plangebiet des Bebauungsplanes 826 Plangebiet der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes

Das ca. 4,4 ha große Plangebiet wird im Westen und Norden durch die Fegeteschstraße und die Düsseldorfer Straße begrenzt. Im Osten und Süden schließen sich baum- und gehölzbestandene Flächen an. Östlich des Plangebiets befinden sich ein Baggersee und ein Friedhof. Der Geltungsbereich und die unmittelbare Umgebung sind mehrheitlich landwirtschaftlich geprägt.

 

Anlass und Ziel der Planung

Die Begutachtung der Bezirksportanlage Gellep kommt zu dem Ergebnis, dass die Bezirkssportanlage in ihrer aktuellen Ausprägung und Nutzung keine zukunftsfähige Sportanlage darstellt. Unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes sowie einer optimierten Erschließung wird eine Verlagerung der Bezirkssportanlage angestrebt. Die Bezirkssportanlage Gellep-Stratum soll auf eine Fläche südöstlich der Einmündung Fegeteschstraße/ Düsseldorfer Straße verlagert werden.

Ziele des Bebauungsplanes 826 sind es,

  • die planungsrechtliche Zulässigkeit für die Bezirkssportanlage Gellep-Stratum herbeizuführen,
  • die Erschließung der geplanten Nutzung unter Berücksichtigung der verkehrlichen Bedeutung der angrenzenden Straßen zu sichern und
  • einen angemessenen Ersatz für die im Bestand vorhanden Ausgleichsmaßnahmen zu gewährleisten.

 

Bebauungs- und Nutzungskonzept

Das Plangebiet kann grundsätzlich in zwei Bereiche gegliedert werden:


Bereich 1: Bezirkssportanlage Gellep-Stratum

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 826 ist die Errichtung einer Bezirkssportanlage beabsichtigt. Folgende Nutzungen sind vorgesehen:

  • 1 Großspielfeld (Kunstrasen)
  • 1 Kleinspielfeld (Kunstrasen)
  • 1 Multifunktionsspielfeld/ Bewegungsraum (naturnah/ Belagswahl flexibel)
  • 2 Boule-Bahnen
  • 1 Funktionsgebäude (u. a. Kabinen, Sanitär, Vereinsheim-Räumlichkeiten, ...)
  • Lagerkapazitäten (z.B. Garagen)
  • Parkplatz (Multifunktionsfläche, die bei geringer Parkplatzauslastung für sportliche Zwecke genutzt werden kann)

 

Bereich 2: Öffentliche / private Grünflächen

Das Bebauungs- und Nutzungskonzept sieht einen Anteil an Freiflächen und Grünräumen vor. Es ist vorgesehen, die verbleibenden Freiräume zu erhalten und zu strukturieren. Weiterhin sind innerhalb des Plangebietes auch Dachbegrünungen zu berücksichtigen, die zu einer Rückhaltung von Niederschlagswasser beitragen und positive Wirkung auf das Mikroklima haben.

Das Plangebiet ist als Ausgleichsfläche für den ökologischen Ausgleich des Bebauungsplanes 577 festgesetzt. Die Fläche wurde unter anderem als Ersatz-Grünland herangezogen. Diese Fläche unterliegt somit dem Grünland-Umbruchsverbot. Zusätzlich bestehen Hinweise darauf, dass das Plangebiet im Rahmen einer Artenschutzmaßnahme als Kompensationsfläche festgesetzt ist. Darüber hinaus befindet sich im Planbereich eine CEF-Maßnahme (vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für den Artenschutz) ebenfalls für den Bebauungsplanes 577. Für die Inanspruchnahme dieser Flächen ist dies daher zu berücksichtigen und der Ausgleich bereits vorhandener Ausgleichsflächen an anderer Stelle sicherzustellen.

Durch das geplante Vorhaben entstehen Eingriffe in Natur und Landschaft, die im weiteren Verfahren bewertet werden. Die Ausgestaltung der verbleibenden Flächen wird im Rahmen des Grün- und Freiraumkonzeptes im weiteren Verfahren geklärt.


Auf der Grundlage der Anforderungen und Nutzungsansprüchen der Bezirkssportanlage Gellep-Stratum wurden zwei Varianten eines Bebauungs- und Nutzungskonzeptes erarbeitet. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über den Knotenpunkt Düsseldorfer Straße / Fegeteschstraße.

Variante 1 zum Bebauungsplan 826
Variante 1 (Vorzugsvariante)

Variante 2 zum Bebauungsplan 826
Variante 2

Aus sportfachlicher Sicht erfüllen beide Varianten die Bedarfe und Nutzungsansprüche der Bezirkssportanlage Gellep-Stratum. Unter Bezugnahme der Spielfeldanordnung sprechen die folgenden Aspekte für die Variante 1 (Vorzugsvariante):

Effizienz, Nähe und Erreichbarkeit:

Die zentrale Platzierung minimiert die Entfernungen zwischen den verschiedenen Spielfeldern. Dies bedeutet nicht nur eine bequemere Erreichbarkeit für Nutzende und Zuschauende, sondern ermöglicht auch einen reibungsloseren Betrieb von Veranstaltungen und Spielen, da alles Nahe beieinanderliegt. Insbesondere Kinder nutzen die Kleinspielfelder, sodass diese am besten nah am Funktionsgebäude und in gut ausgeleuchteten Arealen verortet sind. Ggf. kann durch die Anordnung der Spielfelder der Bedarf an Fangzäunen minimiert werden.

Soziale Kontrolle und Sicherheit:

Die bessere Sichtbarkeit und Überwachung der Sportbereiche fördern ein angenehmes und sicheres Umfeld für alle Besuchende und stärken die soziale Kontrolle.

Förderung der Interaktion:

Die zentrale Anordnung der Spielfelder schafft eine natürliche Versammlungsstätte im Bereich der Boulebahnen und weiterer denkbarer Gestaltungselemente im vorderen Aufenthaltsbereich. Dies fördert die Interaktion und den Austausch zwischen verschiedenen Sportgruppen und wirkt einladend auf potenzielle Neunutzende. Die Nähe der Felder fördert auch die Möglichkeit zur Zusammenarbeit zwischen Altersgruppen, was wiederum die soziale Interaktion stärkt.
Die Einbeziehung einer aktuell in Privateigentum befindlichen Fläche ist voraussichtlich im geringen Umfang erforderlich. Da eine anderweitige, landwirtschaftliche Nutzung aufgrund der Erschließung und Flächengröße jedoch ausscheidet, bietet sich diese für den Ankauf seitens der Stadt Krefeld sowie die Herstellung von Ausgleichsmaßnahmen an. Ob ein Ankauf der in Privateigentum befindlichen Fläche in Frage kommt, wird im weiteren Verfahren geklärt.
Die planungsrechtlichen Festsetzungen werden im Verlauf des Bebauungsplanverfahrens auf der Grundlage der Sportentwicklungsplanung sowie des Bebauungs- und Nutzungskonzeptes entwickelt und festgelegt.

 

6. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dar. Weiterhin wird diese als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Hierbei handelt es sich gemäß der Begründung zum Flächennutzungsplan (Seite 7) um Räume, in denen Ausgleichsmaßnahmen bevorzugt realisiert werden können bzw. sich für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für den Artenschutz eignen. Entlang der Düsseldorfer Straße/ Fegeteschstraße wird eine anbaufreie Zone dargestellt.

Da die geplante Nutzung den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes und damit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Absatz 2 Baugesetzbuch widerspricht, muss der Flächennutzungsplan zur Umsetzung der obengenannten neuen städtebaulichen Zielsetzung im Parallelverfahren geändert und die Flächen entsprechend der vorgesehenen Entwicklung als Fläche für Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung - Sportanlagen - dargestellt werden.

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

 

Nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch in der zurzeit gültigen Fassung ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Unterrichtung und Erörterung erfolgt

am Mittwoch, dem 19. Juni 2024, um 18.00 Uhr
im Pfarrheim St. Andreas,
Legionstraße 40, 47809 Krefeld
,

(in der Krefelder Stadtkarte)

durch sachkundige Mitarbeiter des Fachbereiches Stadt- und Verkehrsplanung.

Der vorgenannte Veranstaltungsort ist durch die Buslinien 047 (Haltestelle Gellep Kirche) und 831 (Haltestelle Stratum) erreichbar.

An der Veranstaltung kann jeder teilnehmen. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Äußerungen zur Planung können auch nach dem vorgenannten Anhörungstermin innerhalb einer Woche per E-Mail an bauleitplanung@krefeld.de gesendet oder beim Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld, schriftlich eingelegt bzw. persönlich zu Protokoll gegeben werden. Auch hierbei kann die Planung mit sachkundigen Mitarbeitenden des Fachbereiches erörtert werden.

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch die Straßenbahnlinie Nr. 042 (Haltestelle ThyssenKrupp Nirosta) erreichbar.

Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld", welches im Download-Bereich zur Verfügung steht.

Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenBebauungsplan (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) 19.06.2024 - 28.06.2024
BauleitplanverfahrenFlächennutzungsplan (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) 19.06.2024 - 28.06.2024
OrtsteileStadtbezirk Uerdingen (Gellep-Stratum)
LageKrefeld-Gellep-Stratum

Kontakt

Bjoern Gerritz

Telefon: 0 21 51 / 86-3795

E-Mail: bjoern.gerritz@krefeld.de

Zimmer 283

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld