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Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 859 (V) – Tönisberger Straße / nördlich St. Huberter Landstraße –; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Plangebiet

 

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 7.450 und wird derzeit im Nordosten durch die Volksbank in Form einer Filiale sowie im Süden an der St. Huberter Landstraße zum Wohnen genutzt. Im Osten endet das Plangebiet mit der Tönisberger Straße und im Süden mit der St. Huberter Landstraße. Im Westen grenzt das Plangebiet an den Grundstücken der Straße Beginenweg bzw. St. Huberter Landstraße im Südwesten, während der Norden durch Grundstücke zwischen Beginenweg und Tönisberger Straße begrenzt wird. Die Umgebung ist überwiegend durch Wohnnutzungen geprägt. Nördlich und südlich in näherer Umgebung befinden sich jedoch vereinzelt kleinteilige Gewerbebetriebe (Büro, Handel und Dienstleistungen, Werkstätten). Im weiteren Verlauf nach Süden und Osten befindet sich zudem unterschiedliches Gewerbe im zentralen Versorgungsbereich „Stadtteilzentrum Hüls".

 

Anlass und Ziele der Planung

Die Volksbank Krefeld eG plant den Abbruch der derzeit auf dem Grundstück bestehenden Filiale sowie den Neubau der Filiale und eine Neubebauung der rückwärtigen Flächen. Seitens der Stadt Krefeld besteht das Bestreben, verstärkt Innenentwicklung zu betreiben, indem bereits erschlossene Flächen umgenutzt werden.
Für eine Neuordnung und Bebauung der Flächen im Bereich Tönisberger Straße / St. Huberter Landstraße sind die planungsrechtlichen Grundlagen mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu schaffen.

Ziele des Bebauungsplanes 859 (V) sind unter anderem die Errichtung einer Wohnbebauung und einer neuen Bankfiliale sowie die Sicherung der Bestandsbebauung an der St. Huberter Landstraße.

 

Bebauungsplanvorentwurf

Der Vorhabenträger hat einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt. Bestandteil dieses Antrags ist eine konkrete Planung, welche zunächst durch die Verwaltung vorgeprüft wurde. Aus diesem Grund wird im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit ausschließlich eine Planvariante vorgestellt.

Der Vorhabenträger plant die Errichtung von 29 Wohneinheiten in drei Mehrfamilienhäusern und einem gemischt genutzten Gebäude (Büro im EG und Wohnen im 1. und 2. OG) sowie den Abriss und Neubau einer Bankfiliale im nördlichen Teil des Plangebietes. Zudem werden 43 Pkw-Stellplätze geschaffen. Im Süden an der St. Huberter Landstraße wurden bereits in einem ersten Bauabschnitt 20 Wohneinheiten und drei Arztpraxen in zwei Gebäuden (Häuser Nr. 1 und 2) neu geschaffen. Unter diesen Gebäuden wurde eine Tiefgarage mit 66 Pkw-Stellplätzen realisiert, während zwischen den Gebäuden vier oberirdische Stellplätze für Patienten vorhanden sind. Die Bebauung wird zwar in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen, jedoch wird dieser Bereich nicht Bestandteildes Vorhaben- und Erschließungsplanes.

Für die Realisierung des Vorhabens sieht der Bebauungsplanentwurf die Festsetzung eines Mischgebietes vor. Die Erschließung erfolgt wie im Bestand zwischen der neuen Bankfiliale und dem Bestandsgebäude Haus 2 über die Tönisberger Straße. Ein Zugang zum Plangebiet im Norden erfolgt ebenfalls über die Tönisberger Straße, jedoch ist dieser ausschließlich Fußgängern und Notfallfahrzeugen vorbehalten. Die vorhandene Tiefgarage, mit Zufahrt von der St. Huberter Landstraße, soll im Zuge des Vorhabens(2. Bauabschnitt) um 30 vermietbare Stellplätze erweitert werden und direkt an die neuen Wohngebäude angeschlossen werden.
Im Westen des Plangebietes wird die Anzahl der vorhandenen Stellplätze - voraussichtlich in Form von vermietbaren Garagen - auf vier reduziert, diese werden weiterhin über den Beginenweg angefahren. Ergänzend soll die Bankfiliale im Erdgeschoss des Hauses 6 neue Kundenparkplätze erhalten. In zentraler Lage sind 11 oberirdische Stellplätze für die Arztpraxen des 1. Bauabschnitts vorgesehen, welche jedoch bereits im Bestand vorhanden sind und lediglich neu geordnet werden.

Das neue Bankgebäude soll als eingeschossiger Pavillon errichtet werden. Daran schließt im Norden das Haus 6 an, welches drei Vollgeschosse, jedoch kein sogenanntes Staffelgeschoss, erhalten soll und letztendlich niedriger ausfällt, als die bestehende Bankfiliale. Das Gebäude 3, welches sich in Richtung St. Huberter Landstraße orientiert, soll der Bestandsbebauung entsprechend drei Vollgeschosse zuzüglich eines Staffelgeschosses erhalten. Im weiteren Verlauf sind für die Gebäude im Innenbereich zwei Vollgeschosse mit Staffelgeschoss vorgesehen. Die genaueren Höhenentwicklungen der geplanten Bebauung im Verhältnis zur Bestandsbebauung werden im weiteren Verfahren geprüft werden.

Gemäß dem Grundsatzbeschluss der Stadt Krefeld erfolgt die Festsetzung einer Dachbegrünung, sodass die Gebäude, die mit einem Flachdach geplant sind, begrünt werden. Die Freiraumplanung sieht die Fortführung der bisherigen Begrünung aus Stauden, Gräsern und Laubbäumen vor, welche bereits im 1. Bauabschnitt umgesetzt wurde. Durch die Anordnung der Baukörper sollen schließlich grüne Höfe entstehen. In zentraler Lage soll eine Spielplatzfläche geschaffen werden.

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch in der zurzeit gültigen Fassung ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Unterrichtung und Erörterung erfolgt

am 5. März 2024, um 18.00 Uhr,

im Hülser Rathaus, Ratssaal,
Hülser Markt 11, 47839 Krefeld

in der Stadtkarte

durch sachkundige Mitarbeiter des Fachbereiches Stadt- und Verkehrsplanung.

Der vorgenannte Veranstaltungsort ist durch die Bahnlinie 044, die Buslinie 069, 077 und 079, sowie die Ringbuslinie 045 erreichbar.

An der Veranstaltung kann jeder teilnehmen. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Der Planentwurf sowie die wesentlichen Ziele der Planung sind auch im Internet unter www.krefeld.de/bauleitplanverfahren abrufbar.

Äußerungen zur Planung können auch nach dem vorgenannten Anhörungstermin innerhalb einer Woche beim Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Parkstraße 10, 47829 Krefeld, vorgebracht oder zu Protokoll gegeben werden. Auch hierbei kann die Planung mit sachkundigen Mitarbeitern des Fachbereiches erörtert wer-den.

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist bis 08.03.2024 auf der Parkstraße 10 durch den Regionalexpress RE 42 und die Regionalbahnen RB 33 / 35 (Haltestelle Krefeld-Uerdingen Bf), die Straßenbahnlinie 043 und die Buslinien 054, 058, 831, 927 und 941 (Haltestelle Uerdingen Bf) sowie die Buslinien 058 und 059 (Haltestelle Querstraße) erreichbar. Anschließend findet vom 11.03. bis 15.03. der Umzug zur Oberschlesienstraße statt. In dieser Zeit ist der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung nicht erreichbar. Ab 18.03. ist er wieder auf der Oberschlesienstraße durch die Straßenbahnlinie 041 (Haltestelle ThyssenKrupp Nirosta) erreichbar.

Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld".

Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenBebauungsplan (Bürgerbeteiligung) 05.03.2024 - 05.03.2024
BauleitplanverfahrenBebauungsplan (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) 05.03.2024 - 05.03.2024
OrtsteileStadtbezirk Hüls
LageKrefeld-Hüls

Kontakt

Andre Sagawe

Telefon: 0 21 51 / 86-3744

E-Mail: andre.sagawe@krefeld.de

Zimmer 280

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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