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Bebauungsplan 460 3. Änderung - nördlich Reepenweg -; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplan 460 3. Änderung in der Stadtkarte

 

Plangebiet

Plangebiet des Bebauungsplanes 460 3. Änderung

Das ca. 1,9 ha große Plangebiet des Bebauungsplanes 460 3. Änderung befindet sich im Stadtteil Hüls und umfasst die Flurstücke 505, 1724 (teilweise) und 1728 der Flur 24 in der Gemarkung Hüls. Das Plangebiet wird derzeit als Sportplatz bzw. temporär als Unterkunft für hilfesuchende Personen genutzt. Der südlich angrenzende Reepenweg dient als Zuwegung zum Sportplatz und zu den westlich gelegenen Ackerflächen.
Der Sportplatz wird in westlicher, nördlicher und östlicher Richtung durch einen bepflanzten Erdwall umgrenzt, der als Sicht- und Lärmschutz dient. In den seitlichen Grünbereichen des Reepenwegs befindet sich zum Teil geschützter Baumbestand.
Die Umgebung ist überwiegend durch Wohnbebauung geprägt. Östlich und südlich des Plangebietes befinden sich die LVR-Luise-Leven-Schule und die Robert-Jungk-Gesamtschule. Im weiteren Umfeld des Plangebietes, in nördlicher Richtung befinden sich das städtische Familienzentrum/ die städtische Kindertageseinrichtung Leuther Straße sowie die Ökumenischen Begegnungsstätte Hüls. Westlich des Plangebietes grenzen Ackerflächen sowie die Bundesstraße B9 (Venloer Straße) an.

 

Anlass und Ziele der Planung

Das Naturfreibad in Hüls ist in seiner jetzigen Form nicht mehr funktionsfähig. Dafür sprechen sowohl Sicherheits- als auch Technikaspekte. Vor diesem Hintergrund war eine Schließung des Naturfreibades erforderlich, welches seit 2019 nicht mehr zur Verfügung steht. Im Rahmen einer Standortvorprüfung wurden einzelne Flächen miteinander verglichen, geprüft und abgewogen. Als bester Standort für einen Neubau wurde eine Fläche im Bereich des Sportplatzes Reepenweg der Robert-Jungk-Gesamtschule ermittelt. Ziel des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens 460 3. Änderung ist dementsprechend die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Kombi-Bades.

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden die Anforderungen und Besonderheiten für den Neubau eines Schul- und Vereinssportbades mit Freibadfläche untersucht. Im Ergebnis wird das Bauleitplanverfahren auf Grundlage der vollumfänglichen Variante vorbereitet und durchgeführt, die den Neubau eines Hallen- und Freibades mit den üblichen Funktionsräumen, ein 25m-Sportschwimmbecken mit sechs Bahnen (Hallenbad), ein Lehrschwimmbecken mit Wassergewöhnungstreppe (Hallenbad), ein Mehrzweckbecken mit Strömungskanal und Breitrutsche (Freibad), ein Kinderplanschbecken mit Rutsche, Spielgeräte und Sonnensegel (Freibad), ein Spraypark und eine Liegewiese sowie eine multifunktionale Sportfläche (Bolzplatz / Beachfußballfeld) vorsieht. Die Zuwegung zum Kombi-Bad soll über den Reepenweg erfolgen, der in diesem Zusammenhang auf 5,50 m Fahrbahnbreite ausgebaut werden soll.

Ziel des Bebauunges 460 3. Änderung ist dementsprechend die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Kombi-Bades.

 

Bebauungs- und Nutzungskonzept

Nutzungskonzept zum Bebauungsplan 460 3. Änderung

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden die Anforderungen und Besonderheiten für einen Neubau eines Schul- und Vereinssportbades mit Freibadfläche geprüft und potenzielle Einsparmöglichkeiten aufzeigt.

In der Sitzung des Betriebsausschusses ZGM im Beisein des Sportausschusses vom 05.09.2023 wurde der Beschluss gefasst, das Planungsrecht für ein Kombi-Bad auf der Grundlage der Variante 1 zu schaffen, um die Umsetzung aller Varianten zu ermöglichen. Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 02.11.2023 die Machbarkeitsstudie zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, das erforderliche Verfahren zur Schaffung von Planrecht auf der Grundlage der Variante 1 vorzubereiten und einzuleiten.

Das Plangebiet ist ausreichend groß, um das neue Schul- und Vereinsbad inklusive Freibadfläche zu realisieren.

Eine Umsetzung des Schulsportunterrichts im Freien mit den schulischen Aufgaben der leichtathltischen Disziplinen Weitsprung, Hochsprung, Ballwurf, Kugelstoßen sowie Sprint- und Ausdauerlauf ist innerhalb des Plangebietes neben dem Kombi-Bad nicht realisierbar. Die Machbarkeitsstudie sieht dennoch eine multifunktionale Sportfläche vor, welche vormittags einer schulischen Nutzung zur Verfügung steht.

Aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung ist die Errichtung des Hallenbads im hinteren Teil des Grundstücks mit einer Mindesthöhe von > 6,50 m über Gelände vorgesehen, damit die aus dem Freibad entstehenden Immissionen abgeschirmt werden. Die Erhöhung des Gebäudes stellt eine mögliche aktive Schallschutzmaßnahme dar, zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte. Die Errichtung einer separaten Schallschutzwand kann dadurch entfallen.

 

Gutachten

Folgende Untersuchungen liegen bereits vor:

  • Artenschutzprüfung (ASP I) (aus dem Jahr 2022 vorliegend; das Gutachten muss ggf. im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens konkretisiert und ergänzt werden)
    - Unter Einhaltung der Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen kann ein Eintreten artenschutztrechtlicher Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Absatz 1 i.V.m. Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz durch die geplante Änderung des Bebauungsplans 460 ausgeschlossen werden. Eine Artenschutzprüfung der Stufe 2 ist somit nicht erforderlich.
  • Schallschutzgutachten (aus dem Jahr 2022 vorliegend; das Gutachten muss ggf. im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens konkretisiert und ergänzt werden)
    - Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass bei entsprechender Berücksichtigung von Schallschutzmaßnahmen (abschirmende Bebauung Höhe > 6.50 m über OK Gelände), das Kombi-Bad am vorgesehenen Standort errichtet werden kann. Aus diesem Grund ist das Hallenbad im hinteren Teil des Grundstücks vorgesehen. Die aus dem Freibad entstehenden Immissionen werden von dem bis zu 7,50 m hohen Gebäudekomplex abgeschirmt.

Folgende Gutachten sind absehbar im Bebauungsplanverfahren zu erstellen:

  • Archäologische Sachverhaltsermittlung
  • Boden- und Versickerungsgutachten
  • Entwässerungskonzept
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Klimaanalyse
  • Verkehrsuntersuchung

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch in der zurzeit gültigen Fassung ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Unterrichtung und Erörterung erfolgt

am 17. April 2024, um 18.00 Uhr,

im Hülser Rathaus, Ratssaal,
Hülser Markt 11, 47839 Krefeld

in der Stadtkarte

durch sachkundige Mitarbeiter des Fachbereiches Stadt- und Verkehrsplanung.

Der vorgenannte Veranstaltungsort ist durch die Bahnlinie 044, die Buslinie 069, 076, 077 und 079, sowie die Ringbuslinie 045 erreichbar.

An der Veranstaltung kann jeder teilnehmen. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Der Planentwurf sowie die wesentlichen Ziele der Planung sind auch im Internet unter www.krefeld.de/bauleitplanverfahren abrufbar.

Äußerungen zur Planung können auch nach dem vorgenannten Anhörungstermin innerhalb einer Woche per E-Mail an bauleitplanung@krefeld.de gesendet oder beim Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld, schriftlich eingelegt bzw. persönlich zu Protokoll gegeben werden. Auch hierbei kann die Planung mit sachkundigen Mitarbeitern des Fachbereiches erörtert werden.

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch die Straßenbahnlinie Nr. 042 (Haltestelle ThyssenKrupp Nirosta) erreichbar.

Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld".

Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenBebauungsplan (Bürgerbeteiligung) 17.04.2024 - 17.04.2024
OrtsteileStadtbezirk Hüls
LageKrefeld-Hüls

Kontakt

Bjoern Gerritz

Telefon: 0 21 51 / 86-3795

E-Mail: bjoern.gerritz@krefeld.de

Zimmer 283

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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