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Dürfen geflüchtete Kinder und Jugendliche an Klassenfahrten teilnehmen? Wer übernimmt die Kosten?

Klassenfahrten sind verbindliche Schulveranstaltungen, daher müssen alle Kinder und Jugendlichen daran teilnehmen. Wenn sich das Ziel der Klassenfahrt jedoch außerhalb des zugewiesenen Aufenthaltsortes befindet, muss der Klassenlehrer bei der Ausländerbehörde eine entsprechende Sondergenehmigung beantragen.

Eine finanzielle Unterstützung kann aus Mitteln zur Bildung und gesellschaftlichen Teilhabe (BuT) erfolgen oder auch über den Förderverein der jeweiligen Schule.