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FAQ-Liste: Diese Regeln gelten auf den Fahrradstraßen in Krefeld

Veröffentlicht am: 14.09.2022

Foto eines Lastenrades. Foto. pixabay
Foto eines Lastenrades. Foto: pixabay

Wichtige Fragen und Antworten auch zu Pedelecs und Zebrasteifen

33 Fahrradstraßen-Teilabschnitte gibt es mittlerweile in Krefeld. Flächendeckend erweisen sich die Straßen als sinnvolle Ergänzung der Rad-Infrastruktur. Die Stadtverwaltung arbeitet daran, das Netz der Fahrradstraßen weiter auszubauen und gleichzeitig die Bedingungen auf den existierenden Straßen weiter zu verbessern. Fahrradstraßen bieten aus Sicht der Verwaltung viele Vorteile: Durch die Einrichtung der Fahrradstraßen wird die Mobilität in Krefeld sicherer, emissionsärmer und leistungsstärker, Verkehr wird auf diese Weise besser strukturiert. Fahrradstraßen bieten den Radfahrern eine sichere Alternative zur Fahrt auf einem Radweg neben einer Hauptverkehrsstraße. Die Autofahrer wiederum profitieren, weil weniger Radfahrer im Bereich von Hauptverkehrsstraßen unterwegs sind und etwa durch Abbiegevorgänge den Verkehrsfluss bremsen. Die Anwohner der Fahrradstraßen profitieren zudem durch die Verkehrsberuhigung und Lärmminderung - eine gesteigerte Aufenthaltsqualität ist die Folge. Um alle Verkehrsteilnehmenden über die auf Fahrradstraßen geltenden Regeln aufzuklären, hat die Stadtverwaltung einen Info-Flyer erstellt, auf dem die wichtigen Regeln notiert sind. Er liegt in den Verwaltungsstellen aus und steht außerdem zum Download bereit. Die wichtigsten Regeln fasst die Stadt jetzt auch in einer FAQ-Liste zusammen. Insbesondere auf Fahrradstraßen ist es wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmer die Regeln kennen.

 

Themen der FAQ-Liste:

Fahrradstraße mit roter Markierung - ein Beispielbild aus Münster. Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation
Fahrradstraße mit roter Markierung - ein Beispielbild aus Münster. Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation

Wer darf auf einer Fahrradstraße fahren?

Die Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr sowie E-Scootern vorbehaltene Straße, die die Funktion eines Radweges erhält. So wie Hauptverkehrsstraßen den Autoverkehr bündeln, dient die Fahrradstraße der Bündelung des Radverkehrs. Der Radverkehr kann darauf die Fahrgeschwindigkeit bestimmen. Das Nebeneinanderfahren wird für Radfahrer auf den Fahrradstraßen - auch in Gruppen - ausdrücklich erlaubt. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Kraftfahrzeuge dürfen eine Fahrradstraße also nur dann weiterhin befahren, wenn dies durch Zusatzzeichen ausdrücklich erlaubt ist. Dies gilt auch für Inlineskater und Fußgänger. Zurück

 

Wie ist eine Fahrradstraße gekennzeichnet?

Die Kennzeichnung einer Fahrradstraße erfolgt in Krefeld aktuell durch Verkehrszeichen sowie Fahrradstraßen-Piktogramme auf der Fahrbahn. Ein weißes Fahrrad in blauem Kreis in weißer Beschilderung kennzeichnet die Fahrradstraße. Auch das Ende einer Fahrradstraße wird durch Beschilderung markiert. Zurück

 

Welche Geschwindigkeitsregeln gelten auf der Farradstraße?

Für alle Verkehrsteilnehmenden gilt auf Fahrradstraßen die Höchstgeschwindigkeit 30 Stundenkilometer. Bei Bedarf müssen Kraftfahrzeuge die Geschwindigkeit verringern und hinter den Fahrradfahrern bleiben. Sie dürfen Radfahrer nur überholen, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann. Radfahrer dürfen dabei nicht gefährdet oder behindert werden. Zurück

 

Welche Verkehrsregeln gelten für Abbiegevorgänge und Kreuzungen?

Auch in Fahrradstraßen gilt die Regel „Rechts vor Links", es sei denn, die Vorfahrt ist durch Verkehrszeichen anders geregelt. Zurück

 

Darf in Fahrradstraßen geparkt werden?

Für Halten und Parken gelten dieselben Regeln wie an anderen Straßen auch. Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung darf in Fahrradstraßen auch geparkt werden. Zurück

 

Dürfen Kinder weiterhin auf Gehwegen neben einer Fahrradstraße unterwegs sein?

Gehwege sind an Fahrradstraßen generell den Fußgängern vorbehalten. Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen und Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit ihren Rädern weiterhin die Gehwege mit Fahrrädern benutzen. Generell gilt: Ist an einer Straße ein Radweg vorhanden und baulich von der Fahrbahn getrennt bzw. existiert eine Fahrradstraße, dürfen diese auch Kinder unter acht Jahren benutzen. Ein Elternteil oder eine andere Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf das Rad fahrende Kind unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten. Zurück

 

Welche Verbesserungen sieht das neue Radverkehrskonzept hinsichtlich der Fahrradstraßen vor?

Im neuen Radverkehrskonzept für Krefeld ist eine Bevorrechtigung des Radverkehrs auf Fahrradstraßen vorgesehen. Die Fahrradstraßen sollen außerdem in Rot eingefärbt werden, um eine erhöhte Aufmerksamkeit für die Fahrradstraße zu erzeugen. Weiterhin ist im Konzept geplant, zahlreiche Einbahnstraßen auch in Gegenrichtung für den Radverkehr freizugeben. Die Verwaltung wird das Radverkehrskonzept in den Bezirksvertretungen und Ausschüssen vorstellen. Der Rat soll dann in seiner Sitzung am 17. November (17 Uhr, Seidenweberhaus) über das Radverkehrskonzept entscheiden. Zurück

 

Wo gibt es in Krefeld Fahrradstraßen?

Die ersten Fahrradstraßen waren in Krefeld Ende der 1980er-Jahre eingerichtet worden; es sind die Blücherstraße zwischen Viktoriastraße und Kreisverkehr Hardenbergstraße; Clemensstraße zwischen Marienstraße und Kölner Straße; Dießemer Straße zwischen Uerdinger Straße und Neue Linner Straße; Dionysiusstraße zwischen Frankenring und Westwall; Jerusalemstraße zwischen Krefelder Straße und Schulstraße; Kaufmannsstraße zwischen Klever Straße und Tönisberger Straße; Klever Straße zwischen Am Beckshof und Am Strathhof; Kreuzstraße zwischen Auf dem Graben und Jerusalemstraße; Lindenstraße zwischen Corneliusstraße und Westwall; Mariannenstraße zwischen Neue Linner Straße und Schwertstraße; Maybachstraße zwischen Breitenbachstraße und Crön; Niederbruchstraße zwischen Hafelsstraße und Von-Ketteler-Straße; Petersstraße zwischen Südwall und Markstraße; Saassenstraße zwischen Odenthalstraße und Kölner Straße; Steinstraße zwischen Nordwall und Lindenstraße; Stephanstraße zwischen Petersstraße und Ostwall; Wallstraße zwischen Südwall und Mittelstraße.

In 2020 erfolgte dann die jüngste Ausbaustufe. Fahrradstraßen wurden auf folgenden Abschnitten geschaffen: Inrather Straße zwischen An der Pauluskirche und Blumentalstraße, zwischen Blumentalstraße und Flünnertzdyk und zwischen Flünnertzdyk und Stadtbezirksgrenze Hüls; Bruckersche Straße zwischen Stadtbezirksgrenze Nord und Steeger Dyk und zwischen Steeger Dyk und Rektoratsstraße; Alte Gladbacher Straße vor Einmündung Scharfstraße bis Nauenweg; Scharfstraße zwischen Tannenstraße und Alte Gladbacher Straße; Roonstraße zwischen Uerdinger Straße und Friedrich-Ebert-Straße; Germaniastraße zwischen Grenzstraße und Kaiserstraße und zwischen Kaiserstraße und Rott; Tiergartenstraße zwischen Grenzstraße und Kaiserstraße und zwischen Kaiserstraße und Violstraße; Alte Krefelder Straße zwischen Kurfürstenstraße und Am Marktplatz/Burgstraße und zwischen Kurfürstenstraße/Augustastraße (hier wird ein sogenannter „Angebotsstreifen" auf der Fahrbahn markiert); Oberstraße zwischen Am Obertor und Am Marktplatz; Nikolaus-Groß-Straße zwischen Parkstraße und Traarer Straße. Zurück

 

Dürfen E-Bikes mit Nummernschild auf Fahrradstraßen fahren?

Sobald die Bikes eine Geschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometern ohne Unterstützung durch Treten erreichen, gelten sie nicht mehr als Fahrräder. Hier handelt es sich um Kraftfahrzeuge. Das bedeutet, dass mindestens ein Versicherungskennzeichen und eine Mofa-Prüfbescheinigung oder bei leistungsstärkeren Bikes eine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse erforderlich ist. Diese Verkehrsmittel dürfen auf Radwegen nur gefahren werden, wenn ein Zusatzschild KFZ-Verkehr oder Motorräder erlaubt. Dies ist bei den Fahrradstraßen in Krefeld jedoch der Fall. Der absolut größte Anteil aller angebotenen E-Bikes sind eigentlich Pedelecs. Der Begriff steht für Pedal Electric Cycle. Ein Pedelec bietet dem Radfahrer nur dann Unterstützung durch einen Elektromotor, sobald er in die Pedale tritt. Der Vorteil an einem Pedelec ist, dass man selbst entscheidet, wie viel Unterstützung man beim Radeln zulässt. Es kann aber auch ganz auf die Motorunterstützung verzichtet werden, indem man die Unterstützung ausschaltet. Erfolgt die Pedalunterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde, gelten Pedelecs als Fahrräder und sind nicht zulassungspflichtig. Diese Räder dürfen ohnehin auf Fahrradstraßen unterwegs sein. Zurück

 

Wie müssen andere Verkehrsteilnehmer auf Radfahrer im Bereich von Zebrastreifen - auf Fahrradstraßen und allen anderen Straßen - reagieren?

Für Fußgänger müssen andere Verkehrsteilnehmende am Zebrastreifen anhalten. Am Zebrastreifen haben Fußgänger und Rollstuhlfahrer Vorrang beim Überqueren der Straße. Das gilt auch für Radfahrer - allerdings nur, wenn sie vorher absteigen und ihr Rad über den Übergang schieben. So gelten sie rechtlich als Fußgänger. Anhalten müssen Autos gegebenenfalls auch für Krankenfahrstühle, die etwa von Senioren als Elektromobil genutzt werden. Über den Zebrastreifen zu radeln, ist zwar nicht verboten. Nur haben Radler dann keinen Vorrang mehr. Sie müssen so die Straße queren, als sei kein Zebrastreifen vorhanden, und auch Fußgängern, Krankenfahrstuhl- und Rollstuhlfahrern Vorrang geben. Sie riskieren dabei zudem ein Verwarnungsgeld von 20 Euro, sollte ein Autofahrer ihretwegen bremsen oder anhalten müssen. Autofahrern droht übrigens ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg, wenn sie einen Zebrastreifen überfahren, obwohl ein Fußgänger diesen überqueren möchte. Das gilt auch für Fahrer, die hier überholen, ebenso, wenn sich Autofahrer dem Fußgängerübergang zu schnell nähern und diese überfahren, ohne für einen wartenden Fußgänger passieren zu lassen. Bei Gefährdung und Sachbeschädigung erhöht sich die Buße auf bis zu 120 Euro. Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Fahrer von Krankenfahrstühlen, die etwa Senioren als Elektromobil nutzen, haben am Zebrastreifen absoluten Vorrang. Auch wenn der Fußgänger seine Intention, den Zebrastreifen zu überqueren, nicht deutlich genug anzeige, muss der Autofahrer halten. Andernfalls können das Bußgeld sowie der Punkt in Flensburg auferlegt werden. Autofahrer sollten zusätzlich beachten, dass sie laut Straßenverkehrsordnung beim Parken und Halten mindestens fünf Meter vor dem Zebrastreifen stehen bleiben müssen. Auch das Stoppen direkt auf dem Fußgängerüberweg ist untersagt. Zurück

 

Was ist, wenn man Mängel auf Fahrradstraßen oder anderen Wegen bemerkt?

In diesen Fällen ist der Schaden an das Portal „Maak et" des Kommunalbetriebs Krefeld unter https://www.maak-et.de/ zu melden. Zurück

 

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