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Bodycam Datenschutzinformationen

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Datenschutz-Grundverordnung

Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.

Im Bereich des städtischen Kommunalen Ordnungsdienstes nutzen die Vollzugsdienstkräfte der Ordnungsbehörden zum Zwecke der Eigensicherung sowie zur Durchführung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in Bedrohungs- und Gefahrensituationen körpernah getragene Aufnahmegeräte (sogenannte BodyCams). Dieses Recht ergibt sich aus § 24 Abs. 1 Nr. 6 Ordnungsbehördengesetz in Verbindung mit § 15b und § 15c Polizeigesetz NRW. Sofern keine Gefahr im Verzug besteht, wird die betroffene Person vor Beginn der Videoaufzeichnung auf diese hingewiesen.

Eine Weitergabe der gespeicherten Daten erfolgt, auch im Wege der Amtshilfe, an Gerichte, andere Behörden oder beauftragte Rechtsanwälte.

Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist:

Stadt Krefeld
Der Oberbürgermeister
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
E-Mail: stadtservice@krefeld.de
Telefon: 0 21 51 / 86 0
Fax: 0 21 51 / 86 11 11

Die rechtlichen Grundlagen bzw. Voraussetzungen werden durch die oder den Datenschutzbeauftragte(n) der Stadt Krefeld geprüft und überwacht. Die oder der Datenschutzbeauftragte ist wie folgt erreichbar:

Stadt Krefeld
Datenschutz
Von-der-Leyen-Platz 1
47998 Krefeld
E-Mail: datenschutz@krefeld.de
Telefon: 0 21 51 / 86 19 97
Fax: 0 21 51 / 86 21 10

Wie verarbeiten wir die Daten?

Die elektronische, wie die papiergebundene Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Vorgaben des Datenschutzbeauftragten der Stadt Krefeld. Hierfür werden die notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

Welche Rechte haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren und zum Verfahrensabschnitt gemacht werden. Im Falle von offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen kann die Auskunftserteilung abgelehnt werden.