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Schwerbehindertenausweis

Seit Januar 2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht zuständig. Anträge auf Ausstellung oder auf Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises sind nun bei der Stadt Krefeld zu stellen.

Weitere Details

AltersgruppeKinder 0-1 Jahr, Kinder 1-3 Jahre, Kinder 3-6 Jahre, Kinder 6-13 Jahre, Jugendliche 13-17 Jahre, Jugendliche 17-21 Jahre, Erwachsene
AnschriftKonrad-Adenauer-Platz 17, 47803 Krefeld
Sprech- und ÖffnungszeitenMontag bis Donnerstag 8.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr
KontaktServicportal
Telefon0 21 51 / 86-0
Linkhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/anerkennung-von-behinderungen-schwerbehindertenausweise/