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Wohngeld und Lastenzuschuss

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum und als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt. Die Bewilligung erfolgt ab dem ersten des Monats der Antragstellung (maßgebend ist der Eingangsstempel der Wohngeldstelle).

Weitere Details

BereichStadt Krefeld - Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
AltersgruppeJugendliche 17-21 Jahre, Erwachsene
AnschriftKonrad-Adenauer-Platz 17, 47803 Krefeld
Sprech- und ÖffnungszeitenÖffnungszeiten
Mo, Mi, Fr 8.30 - 12.30 Uhr
Do 14.00-17.00 Uhr
Telefon0 21 51 / 86-0 (Serviceportal der Stadt Krefeld)
Fax0 21 51 / 86 36 70
E-Mailwohngeld@krefeld.de
Internetseitewww.krefeld.de/wohngeld