Inhalt

Hinterbliebenenrenten

Der Fachbereich Recht der Stadt Krefeld ist behilflich bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Witwen-, Witwer- und Waisenrenten sowie Erziehungsrente.

Weitere Details

BereichStadt Krefeld - Fachbereich Recht
AltersgruppeKinder 0-1 Jahr, Kinder 1-3 Jahre, Kinder 3-6 Jahre, Kinder 6-13 Jahre, Jugendliche 13-17 Jahre, Jugendliche 17-21 Jahre, Erwachsene
InformationenDer Fachbereich Recht der Stadt Krefeld ist behilflich bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Witwen-, Witwer- und Waisenrenten sowie Erziehungsrente und bei der Anrechnung von Erziehungszeiten. Darüber hinaus leistet es Hilfestellung bei Kontenklärungen.
AnmerkungenEin Angebot für Hinterbliebene.
AnschriftVon-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
Sprech- und ÖffnungszeitenMo, Di, Mi, Fr 8.30 - 12.30 Uhr; Do 14.00 - 17.30 Uhr.
KontaktHerr Ruhnau
Telefon0 21 51 / 86 21 24
Fax0 21 51 / 86 21 10
E-Mailfred.ruhnau@krefeld.de
Internetseitewww.krefeld.de
Linkwww.krefeld.de/recht