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Ausbildungsförderung (BAföG)

Nicht nur Studierende, sondern auch Schüler*innen haben die Möglichkeit, Förderleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zu beantragen. Welche Schulformen bzw. schulische Ausbildungen förderfähig sind, wer für Sie zuständig ist, welche Art der Förderung in Frage kommt und einiges mehr, erfahren Sie beim Amt für Ausbildungsförderung. Grundsätzlich ist für Studierende das Amt für Ausbildungsförderung an der staatlichen Hochschule (Studentenwerk) zuständig, an der die Immatrikulation erfolgt.

Weitere Details

BereichStadt Krefeld - Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
BAföG
AltersgruppeJugendliche 13-17 Jahre, Jugendliche 17-21 Jahre, Erwachsene
AnmerkungenAufstiegs-BAföG (neu seit der BAföG-Reform 2022) wird durch das Dezernat 49 der Bezirksregierung Köln bearbeitet.
Für SchülerInnen ist in der Regel das kommunale Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk die Eltern ihren Wohnsitz haben. Anträge zum BAföG erhalten Sie in allen Bürgerbüros der Stadt Krefeld, im Foyer des Rathauses, im Internet oder beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Krefeld. Sie können auch Ihren Antrag digital über die Plattform BAföGdigital stellen.
AnschriftVon-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
KontaktHerr Esser (zuständig für die Anfangsbuchstaben A - K)
Frau Brauer (zuständig für die Anfangsbuchstaben L - Z)
Telefon0 21 51 / 86 36 68
0 21 51 / 86 32 36
Fax0 21 51 / 86 33 30
E-Mailsebastian.esser@krefeld.de
kathrin.brauer@krefeld.de
bafoeg@krefeld.de
Internetseitewww.krefeld.de/bafoeg
Linkwww.das-neue-bafoeg.de