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Die Stadt Krefeld ist für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig. Zu den Kernthemen des Fachbereich 31 Bürgerservice, Abteilung 312 Statistik und Wahlen gehört unter anderem die Unterstützung der Wahlbewerber*innen durch das Vorhalten von Vordrucken zum Download, die Ausgabe von Formblättern für Unterstützungsunterschiften und deren Prüfung, die Organisation der Urnen- und der Briefwahl, die Besetzung der Wahlvorstände durch Verpflichtung der Wahlhelfer*innen und deren Schulung durch Online- und Präsenzangebote sowie die Erstellung der Wählerverzeichnisse und die Präsentation der Wahlergebnisse am Wahlabend.

Durch Auswahl des entsprechenden Links erreichen Sie die Angebote zu den jeweiligen Wahlarten.

 
WahlartWahlperiode
Europawahl5 Jahre
Bundestagswahl4 Jahre
Landtagswahl5 Jahre
Kommunalwahl5 Jahre
Integrationsausschusswahl5 Jahre
Wahlhelfer, Meldung, Helfer, Wahlvorstände, Wahlhelfende, Wahlen, Wahl, Kommunalwahl, Landtagswahl, Bundestagswahl, Europawahlhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/wahlen-und-abstimmungen/
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Wahlen und Abstimmungen

Zuletzt geändert: 11.01.2023 07:19:58 CET

Die Stadt Krefeld ist für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig. Zu den Kernthemen des Fachbereich 31 Bürgerservice, Abteilung 312 Statistik und Wahlen gehört unter anderem die Unterstützung der Wahlbewerber*innen durch das Vorhalten von Vordrucken zum Download, die Ausgabe von Formblättern für Unterstützungsunterschiften und deren Prüfung, die Organisation der Urnen- und der Briefwahl, die Besetzung der Wahlvorstände durch Verpflichtung der Wahlhelfer*innen und deren Schulung durch Online- und Präsenzangebote sowie die Erstellung der Wählerverzeichnisse und die Präsentation der Wahlergebnisse am Wahlabend.

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WahlartWahlperiode
Europawahl5 Jahre
Bundestagswahl4 Jahre
Landtagswahl5 Jahre
Kommunalwahl5 Jahre
Integrationsausschusswahl5 Jahre

Rechtliche Grundlagen

Grundgesetz Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt.

(Auszug aus dem Artikel 20 des GG)

Aus diesem Grundsatz heraus ergibt sich für die Stadt Krefeld für ihren Zuständigkeitsbereich die Verpflichtung, die gesetzmäßige und organisatorische Durchführung von Wahlen zu gewährleisten.


Leikanummer

99128008000000, 99128001000000, 99128013000000, 99128016000000, 99128003000000, 99128004000000, 99128014000000, 99128022000000, 99128002000000, 99128019000000, 99128021000000, 99128023000000, 99128020000000, 99128008000000, 99128009000000

Kontakt

Hans-Juergen Neuhausen

Telefon: 0 21 51 / 86-1381

E-Mail: juergen.neuhausen@krefeld.de

Zimmer A123

Dr. Bastian Strobel

Telefon: 0 21 51 / 86-1479

E-Mail: bastian.strobel@krefeld.de

Zimmer A 135

Anschrift

Bürgerservice

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld