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Wahlen und Abstimmungen
Zuletzt geändert: 11.01.2023 07:19:58 CET
Die Stadt Krefeld ist für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig. Zu den Kernthemen des Fachbereich 31 Bürgerservice, Abteilung 312 Statistik und Wahlen gehört unter anderem die Unterstützung der Wahlbewerber*innen durch das Vorhalten von Vordrucken zum Download, die Ausgabe von Formblättern für Unterstützungsunterschiften und deren Prüfung, die Organisation der Urnen- und der Briefwahl, die Besetzung der Wahlvorstände durch Verpflichtung der Wahlhelfer*innen und deren Schulung durch Online- und Präsenzangebote sowie die Erstellung der Wählerverzeichnisse und die Präsentation der Wahlergebnisse am Wahlabend.
Durch Auswahl des entsprechenden Links erreichen Sie die Angebote zu den jeweiligen Wahlarten.
Wahlart | Wahlperiode |
---|---|
Europawahl | 5 Jahre |
Bundestagswahl | 4 Jahre |
Landtagswahl | 5 Jahre |
Kommunalwahl | 5 Jahre |
Integrationsausschusswahl | 5 Jahre |
Rechtliche Grundlagen
Grundgesetz Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt.
(Auszug aus dem Artikel 20 des GG)
Aus diesem Grundsatz heraus ergibt sich für die Stadt Krefeld für ihren Zuständigkeitsbereich die Verpflichtung, die gesetzmäßige und organisatorische Durchführung von Wahlen zu gewährleisten.
Leikanummer
99128008000000, 99128001000000, 99128013000000, 99128016000000, 99128003000000, 99128004000000, 99128014000000, 99128022000000, 99128002000000, 99128019000000, 99128021000000, 99128023000000, 99128020000000, 99128008000000, 99128009000000
Kontakt
Anschrift
Bürgerservice
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld