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Kindertagespflegeperson: Wichtige Aufgabe, flexibel und krisensicher

Zuletzt geändert: 21.11.2023 09:44:38 CET

Symbolbild Kind Bild: Pixabay
Kindertagespflege - eine sinnvolle Beschäftigung. Die Arbeit ist vielfältig und abwechslungsreich.
Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation

Innerhalb eines Jahres ist die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson möglich

Zuhause arbeiten, etwas Sinnvolles tun und dafür angemessen entlohnt zu werden: Das sind Eckpunkte, die viele Arbeitssuchende ansprechen könnten. Selbstständig sein und trotzdem einige Sicherheiten wie im Angestelltenverhältnis genießen - all das ist möglich als selbstständig tätige Kindertagespflegeperson. So kann man zudem noch den Arbeitsalltag und die Arbeitszeit flexibel gestalten. Im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen können Tagespflegepersonen entscheiden, wie viele Kinder sie betreuen möchte und in welchem zeitlichen Umfang. Dadurch kann auch die Höhe des Einkommens selbstständig beeinflusst werden. Innerhalb eines Jahres lässt sich die dafür notwendige Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson im Rahmen eines 300 Stunden umfassenden Kurses nach dem Qualitätshandbuch Kindertagespflege (QHB) ermöglichen. Die Kosten für diese Ausbildung werden in Höhe von 2.000 Euro durch das Land Nordrhein-Westfalen übernommen, der Rest wird durch die Stadt Krefeld zu 50 Prozent erstattet.

Die laufende Geldleistung für die an die Ausbildung anschließende Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege erhält die Kindertagespflegeperson unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Betreuungsumfangs pro Woche pro Kind vom Fachbereich Jugendhilfe der Stadt. Aktuell betreuen Kindertagespflegepersonen in Krefeld im Schnitt vier Kinder gleichzeitig, jedes Kind durchschnittlich im Umfang von 35 Stunden pro Woche, also sieben Stunden pro Tag in der Fünf-Tage-Arbeitswoche. Hierfür erhält die Kindertagespflegeperson monatlich 3.672,56 Euro in auf Basis der genannten abgeschlossenen QHB-Qualifizierung. Durch eine 40-stündige Fortbildung kann dieses Einkommen noch auf 3.809,49 Euro pro Monat ansteigen.

Eine Kindertagespflegeperson kann per Gesetz bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen

Bei einem zusätzlichen Arbeitseinsatz ist noch eine Steigerung des Einkommens möglich. Das folgende Beispiel zeigt die maximale Finanzierung auf: Eine Kindertagespflegeperson kann per Gesetz bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen und bis zu acht Kinder insgesamt. Wenn sie dann noch einen Betreuungsumfang von neun Stunden pro Tag für die fünf gleichzeitig anwesenden Kinder anbietet (Empfehlung der maximalen Betreuung pro Tag) und die drei anderen Kinder danach in der sogenannten Randzeit (19 bis 22 Uhr) betreut, ist eine öffentliche Finanzierung auf Basis einer abgeschlossenen QHB-Qualifizierung von bis zu 7.313,37 Euro möglich. Durch eine 40-stündige Fortbildung kann diese Finanzierung in dem Beispiel auf maximal 7.579,41 Euro pro Monat ansteigen. Neben dieser öffentlichen Finanzierung erhält eine in Krefeld tätige Kindertagespflegeperson außerdem noch Erstattungen auf ihre Beiträge zu Sozialversicherungen sowie auf Fortbildungen und Qualifizierungen.

Somit ist eine große Freiheit und Flexibilität hinsichtlich Arbeitszeit und Einkommen gewährleistet. Zudem ist der Bedarf an Betreuung von Kindern unter drei Jahren sehr hoch, sodass diese Tätigkeit eine hohe Sicherheit bietet. Interessierte können sich melden im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung unter der Rufnummer 0 21 51 / 86 35 45 oder Bewerbungsunterlagen an die E-Mail-Adresse Tagespflege@Krefeld.de senden.