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Kraftfahrzeug - Wunschkennzeichen reservieren
Zuletzt geändert: 04.01.2023 17:29:46 CET
Fahrzeuge können mit einem Wunschkennzeichen zugelassen werden.
Weitere Informationen
Das Wunschkennzeichen kann nur der Person zugeteilt werden, für die sie reserviert ist. Eine Weitergabe an andere Personen ist nicht möglich.
Rechtliche Grundlagen
§§ 8 bis 10 und Anlage 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Formen der Antragstellung
Reservierung erfolgt über das Online-Portal
Gebühren
10,20 Euro Gebühr für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens plus 2,60 Euro für die Vorwegreservierung. Die Gebühren werden bei der Zulassung des Fahrzeuges fällig.
Bearbeitungszeit
Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort oder im Internet
Hinweise
Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln).
Fristen
Das von Ihnen ausgewählte Wunschkennzeichen ist 90 Tage für Sie reserviert.
Leikanummer
99036009072003, 99036009000000
Kontakt
Wichtig: Beachten Sie bitte die aktuellen Coronahinweise!
Die Hotline der Kfz-Zulassungsstelle ist zu den Servicezeiten von montags bis freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 bis 15.30 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr zu erreichen.
Telefon: 0 21 51 / 86-463200
E-Mail: kfz-zulassung@krefeld.de
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestr. 7
47800 Krefeld