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Kraftfahrzeug - Wunschkennzeichen reservieren
Zuletzt geändert: 25.04.2022 14:45:58 CEDT
Fahrzeuge können mit einem Wunschkennzeichen zugelassen werden.
Weitere Informationen
Das Wunschkennzeichen kann nur der Person zugeteilt werden, für die sie reserviert ist. Eine Weitergabe an andere Personen ist nicht möglich.
Rechtliche Grundlagen
§§ 8 bis 10 und Anlage 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Formen der Antragstellung
Reservierung erfolgt über das Online-Portal
Gebühren
10,20 Euro Gebühr für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens plus 2,60 Euro für die Vorwegreservierung. Die Gebühren werden bei der Zulassung des Fahrzeuges fällig.
Bearbeitungszeit
Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort oder im Internet
Hinweise
Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln). Daher ist das Publikumsaufkommen innerhalb und auch außerhalb von Gebäuden zu steuern, so dass in der Straßenverkehrsbehörde im Verwaltungsstandort Elbestraße 7, 47800 Krefeld, weiterhin Terminabsprachen erforderlich sind.
Fristen
Das von Ihnen ausgewählte Wunschkennzeichen ist 90 Tage für Sie reserviert.
Leikanummer
99036009072003
Kontakt
Wichtig: Beachten Sie bitte die aktuellen Coronahinweise!
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsstelle sind telefonisch zu den Öffnungszeiten sowie dienstags und mittwochs von 14.00 bis 15.30 Uhr zu erreichen unter: Auskunftstelefon: 0 21 51 / 86-2181 und 86-2187, Sachbearbeiter: 0 21 51 / 86-2164 bis 86-2181 und 86-2193, Telefax: 0 21 51 / 86-2195
Telefon: 0 21 51 / 86-2178
E-Mail: kfz-zulassung@krefeld.de
Anschrift
Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestraße 7
47800 Krefeld