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Fahrzeuge können mit einem Wunschkennzeichen zugelassen werden.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Kraftfahrzeug - Wunschkennzeichen reservieren

Zuletzt geändert: 26.06.2023 17:25:21 CEDT

Fahrzeuge können mit einem Wunschkennzeichen zugelassen werden.

Weitere Informationen

Das Wunschkennzeichen kann nur der Person zugeteilt werden, für die sie reserviert ist. Eine Weitergabe an andere Personen ist nicht möglich.

Rechtliche Grundlagen

§§ 8 bis 10 und Anlage 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Formen der Antragstellung

Reservierung erfolgt über das Online-Portal

Gebühren

10,20 Euro Gebühr für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens plus 2,60 Euro für die Vorwegreservierung. Die Gebühren werden bei der Zulassung des Fahrzeuges fällig.

Bearbeitungszeit

Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort oder im Internet

Hinweise

Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln).

Fristen

Das von Ihnen ausgewählte Wunschkennzeichen ist 90 Tage für Sie reserviert.


Leikanummer

99036009072003, 99036009000000

Kontakt

FB 32 Zulassungsstelle

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: kfz-zulassung@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten

Elbestr. 7

47800 Krefeld