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Auskunft ob eine Straße oder ein Flurstück öffentlich gewidmet ist.

Widmungsverfahren, Straße, Zeit, Wertermittlungskostenordnung, Wegegesetz, Vermessungswesen, Vermessungs, VermWertKostO, Telefonat, Tarifhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/widmungsverfahren-auskunft/Gebüren fallen bei schriftlichen Auskünften an. Nach Tarif Punkt 4 der Entgeltregelung der Stadt Krefeld für Leistungen im Vermessungswesen vom 28.08.2020 i. V. m. § 2 Abs. 7 Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW wird nach Zeit abgerechnet. Der Grund ist anzugeben, warum diese Information benötigt wird.
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Widmungsverfahren (Auskunft)

Zuletzt geändert: 22.09.2023 01:49:12 CEDT

Auskunft ob eine Straße oder ein Flurstück öffentlich gewidmet ist.

Rechtliche Grundlagen

Straßen- und Wegegesetz NRW

Unterlagen

Der Grund ist anzugeben, warum diese Information benötigt wird.

Formen der Antragstellung

Als Antrag kann eine formlose E-Mail, Brief oder zukünftig ein (Online-)Formular oder ein Telefonat genutzt werden.

Gebühren

Gebüren fallen bei schriftlichen Auskünften an. Nach Tarif Punkt 4 der Entgeltregelung der Stadt Krefeld für Leistungen im Vermessungswesen vom 28.08.2020 i. V. m. § 2 Abs. 7 Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW wird nach Zeit abgerechnet.

Bearbeitungszeit

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt zwei bis fünf Tage.

Fristen

Keine Fristen


Kontakt

Tom Wildemann

Telefon: 0 21 51 / 86-3846

E-Mail: tom.wildemann@krefeld.de

Zimmer 327

Anschrift

Vermessung, Kataster und Liegenschaften (ZUFAHRT über Kimplerstraße)

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld