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Sie möchten gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, Grundstücke oder Rechte versteigern? Dafür benötigen Sie eine Versteigerer Erlaubnis.

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Gewerbe - Versteigerergewerbe

Zuletzt geändert: 21.02.2023 11:49:15 CET

Sie möchten gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, Grundstücke oder Rechte versteigern? Dafür benötigen Sie eine Versteigerer Erlaubnis.

Rechtliche Grundlagen

§ 34b Gewerbeordnung (GewO)

Formen der Antragstellung

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Versteigerergewerbe Erlaubnis
  • Besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung
  • Anzeige einer Versteigerung Gewährung
  • Anzeige einer Versteigerung Gewährung des Abkürzens der Frist

Online-Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW


Leikanummer

99050036005000

Kontakt

H. Kolberg

Telefon: 0 21 51 / 86-2310

E-Mail: h.kolberg@krefeld.de

Zimmer 101

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Elbestr. 7

47800 Krefeld