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Gewerbe - Versteigerergewerbe
Zuletzt geändert: 21.02.2023 11:49:15 CET
Sie möchten gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, Grundstücke oder Rechte versteigern? Dafür benötigen Sie eine Versteigerer Erlaubnis.
Rechtliche Grundlagen
Formen der Antragstellung
Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:
- Versteigerergewerbe Erlaubnis
- Besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung
- Anzeige einer Versteigerung Gewährung
- Anzeige einer Versteigerung Gewährung des Abkürzens der Frist
Online-Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW
Leikanummer
99050036005000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Elbestr. 7
47800 Krefeld