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Die Anerkennung der Vaterschaft ist eine Erklärung "Vater des Kindes zu sein". Sie ist erforderlich, wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Durch die Anerkennung, die auch schon vor Geburt des Kindes möglich ist, wird das Verwandtschaftsverhältnis des Anerkennenden als Vater zu dem Kind begründet.

Damit die Anerkennung wirksam wird, ist die Zustimmung der Mutter erforderlich. Erst dann - und bei vorgeburtlicher Anerkennung erst nach Geburt des Kindes - besteht eine rechtswirksame Vaterschaft zu dem Kind. Jetzt erst stehen Ihnen als Vater des Kindes Rechte zu beziehungsweise entstehen auch Pflichten.

Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter erfolgen durch Beurkundung. Die Urkunden können Sie bundesweit bei jedem Jugendamt erstellen lassen.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Vaterschaftsanerkennung

Zuletzt geändert: 02.08.2023 03:45:30 CEDT

Die Anerkennung der Vaterschaft ist eine Erklärung "Vater des Kindes zu sein". Sie ist erforderlich, wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Durch die Anerkennung, die auch schon vor Geburt des Kindes möglich ist, wird das Verwandtschaftsverhältnis des Anerkennenden als Vater zu dem Kind begründet.

Damit die Anerkennung wirksam wird, ist die Zustimmung der Mutter erforderlich. Erst dann - und bei vorgeburtlicher Anerkennung erst nach Geburt des Kindes - besteht eine rechtswirksame Vaterschaft zu dem Kind. Jetzt erst stehen Ihnen als Vater des Kindes Rechte zu beziehungsweise entstehen auch Pflichten.

Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter erfolgen durch Beurkundung. Die Urkunden können Sie bundesweit bei jedem Jugendamt erstellen lassen.

Weitere Informationen

Ist der Vater des Kindes nicht bereit die Vaterschaft zu dem Kind freiwillig anzuerkennen, so ist beim Familiengericht ein Antrag auf Feststellung der Vaterschaft zu stellen. Hierbei können wir Ihnen als Mutter des Kindes behilflich sein. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Bereich Beistandschaft im Jugendamt.

Rechtliche Grundlagen

Unterlagen

  • Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • Mutterpass (bei Beurkundung vor der Geburt des Kindes)

Formen der Antragstellung

Persönlich

Gebühren

Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung sind gebührenfrei. Bei Notaren können Gebühren anfallen.

Hinweise

Für ein Beurkundung ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Sie haben die Möglichkeit über den Formularassistenten am Ende dieser Seite online eine Terminanfrage einzureichen!


Leikanummer

99133001000000, 99133002026000

Kontakt

Ralf Weyers

Sachgebietsleitung

Telefon: 0 21 51 / 86-3240

E-Mail: ralf.weyers@krefeld.de

Zimmer 1.15

Thomas Bergmann

Buchstaben A-B

Telefon: 0 21 51 / 86-3241

E-Mail: thomas.bergmann@krefeld.de

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Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung

Ostwall 107

47798 Krefeld

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