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Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch eine intensive Betreuung und Begleitung die Familie unterstützen.

Die Hilfe richtet sich an Familien oder allein erziehende Personen, die sich in einer Krisen- oder Überforderungssituation befinden, die Unterstützung bei der Erziehung, bei der Alltagsbewältigung und im Kontakt mit Ämtern und Institutionen benötigen.

Die Hilfe wird überwiegend in der Wohnung der Familie durchgeführt. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Sie soll eine spürbare, praktische Lebenshilfe sein und erfordert die aktive Mitarbeit aller Familienmitglieder.Sozialpädagogische Familenhilfe

Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Familienberatung im Familienberatungszentrum.

Familenhilfe, Sozialpädagogische, Überforderungssituationhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/sozialpaedagogische-familienhilfe/falls vorhanden: Sorgerechtserklärung Vaterschaftsanerkennung Die Hilfe wird durch die sorgeberechtigten Eltern bzw. gesetzliche Vertreter und nicht durch die Pflegepersonen beantragt.
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Sozialpädagogische Familienhilfe

Zuletzt geändert: 01.08.2023 14:15:19 CEDT

Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch eine intensive Betreuung und Begleitung die Familie unterstützen.

Die Hilfe richtet sich an Familien oder allein erziehende Personen, die sich in einer Krisen- oder Überforderungssituation befinden, die Unterstützung bei der Erziehung, bei der Alltagsbewältigung und im Kontakt mit Ämtern und Institutionen benötigen.

Die Hilfe wird überwiegend in der Wohnung der Familie durchgeführt. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Sie soll eine spürbare, praktische Lebenshilfe sein und erfordert die aktive Mitarbeit aller Familienmitglieder.Sozialpädagogische Familenhilfe

Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Familienberatung im Familienberatungszentrum.

Rechtliche Grundlagen

§§ 27 und 31 Sozialgesetzbuch VIII

Unterlagen

falls vorhanden:

  • Sorgerechtserklärung
  • Vaterschaftsanerkennung

Die Hilfe wird durch die sorgeberechtigten Eltern bzw. gesetzliche Vertreter und nicht durch die Pflegepersonen beantragt.

Formen der Antragstellung

Persönlich


Leikanummer

99060009080000

Kontakt

Anschrift

Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung

Ostwall 107

47798 Krefeld