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Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen
Zuletzt geändert: 05.02.2021 07:57:29 CET
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - soll den Lebensunterhalt für Menschen bis zum 65. Lebensjahr finanziell sichern, die länger als sechs Monate nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus Einkommen und Vermögen, sicherstellen können.
Dies gilt jedoch nur für Personen, die nicht leistungsberechtigt im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sind und Arbeitslosengeld II beanspruchen können. Leistungsberechtigte im Sinne des Sozialgesetzbuches II sind erwerbsfähige Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können. Im Haushalt lebende Angehörige der Bedarfsgemeinschaft erhalten in diesem Fall ebenfalls Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.
Höhe der Sozialhilfeleistungen
Ab 01.01.2021 gelten folgende monatliche Regelsätze
- Alleinstehende und alleinerziehende Personen 446,00 Euro
- Ehegatten oder Lebenspartner jeweils 401,00 Euro
- Erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt jeweils 357,00 Euro
- Angehörige bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 283,00 Euro
- Angehörige ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 309,00 Euro
- ab Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 337,00 Euro
Folgende Bedarfe sind nicht von den genannten monatlichen Regelsätzen umfasst und werden gesondert gewährt:
- Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alter, voller Erwerbsminderung in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung
- Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung
- Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
- Leistungen der Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche sowie Schülerinnen und Schüler
Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Übersteigen die Kosten für die Unterkunft den im Einzelfall angemessenen Umfang, so ist in der Regel spätestens innerhalb von sechs Monaten ein Umzug zumutbar, so dass dann nur noch die angemessene Miete übernommen wird.
Antragstellung
Ihren Antrag auf Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - können Sie im Rathaus Krefeld, Von-der-Leyen-Platz 1, bei folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stellen:
Sozialhilfe
- Hilfe zum Lebensunterhalt und Bestattungskosten
Buchstaben | Ansprechpartner | Telefon | Zimmer |
---|---|---|---|
Gruppenleitung | Herr Weber | 0 21 51 / 86-30 26 | A 296 |
H, O, T, U- Z | Frau Menkenhagen | 0 21 51 / 86-30 19 | A 216 |
C, F, G, K, L | Frau Buschfort | 0 21 51 / 86-30 16 | A 220 |
E,J, M, N, Q, R | Herr Gnass | 0 21 51 / 86-29 82 | A 214 |
B, D | Frau Simons | 0 21 51 / 86-29 55 | A 212 |
A, I, P, S, Sch, St | Frau Klemm | 0 21 51 / 86-29 63 | A 218 |
Bestattungskosten | Herr Bodewitz | 0 21 51 / 86-30 20 | A 229 |
Bestattungskosten | Frau Malic | 0 21 51 / 86-30 18 | A 225 |
Bestattungskosten | Herr van Well | 0 21 51 / 86-30 59 | A 225 |
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Notdienst für dringende Fälle:
Mittwoch, Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
(Vorläufig bestehen keine offenen Sprechstunden.)
Zur Besprechung von Einzelfragen bzw. zur Terminvereinbarung rufen Sie bitte gegebenenfalls die für Sie zuständige Kontaktperson - möglichst außerhalb der obigen Öffnungszeiten - an.
Unterlagen
Für die Antragsaufnahme werden Unterlagen benötigt, die Auskunft über Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation geben wie z.B. Mietvertrag, Einkommensnachweise, Kontoauszüge und ähnliches.
Kontakt
Wichtig: Derzeit die Verwaltung bitte nur nach Terminvereinbarung aufsuchen!
Anschrift
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld