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Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen
Zuletzt geändert: 02.01.2023 09:22:48 CET
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - soll den Lebensunterhalt für Menschen bis zum 65. Lebensjahr finanziell sichern, die länger als sechs Monate nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus Einkommen und Vermögen, sicherstellen können.
Dies gilt jedoch nur für Personen, die nicht leistungsberechtigt im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sind und Arbeitslosengeld II beanspruchen können. Leistungsberechtigte im Sinne des Sozialgesetzbuches II sind erwerbsfähige Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können. Im Haushalt lebende Angehörige der Bedarfsgemeinschaft erhalten in diesem Fall ebenfalls Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.
Höhe der Sozialhilfeleistungen
Ab 01.01.2023 gelten folgende monatliche Regelsätze
- Alleinstehende oder alleinerziehende Personen 502,00 Euro
- Ehegatten oder Lebenspartner jeweils 451,00 Euro
- Erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt 402,00 Euro
- Volljährige in Einrichtungen/besonderen Wohnformen 402,00 Euro
- Angehörige bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 318,00 Euro
- Angehörige ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 348,00 Euro
- Angehörige ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 420,00 Euro
Folgende Bedarfe sind nicht von den genannten monatlichen Regelsätzen umfasst und werden gesondert gewährt:
- Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alter, voller Erwerbsminderung in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung
- Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung
- Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
- Leistungen der Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche sowie Schülerinnen und Schüler
Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. In einer Karenzzeit von bis zu 12 Monaten ab erster Antragstellung auf existenzsichernde Leistungen werden die tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten berücksichtigt, auch wenn diese die Angemessenheitsgrenzen übersteigen.
Unterlagen
Für die Antragsaufnahme werden Unterlagen benötigt, die Auskunft über Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation geben wie z.B. Mietvertrag, Einkommensnachweise, Kontoauszüge und ähnliches.
Formen der Antragstellung
Ihren Antrag auf Leistungen der Grundsicherung können Sie im Rathaus Krefeld, Von-der-Leyen-Platz 1, stellen.
Im Downloadbereich finden Sie eine Zuständigkeitenliste mit den Ansprechpartner*innen.
Hinweise
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Notdienst für dringende Fälle:
Mittwoch, Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
(Vorläufig bestehen keine offenen Sprechstunden.)
Zur Besprechung von Einzelfragen bzw. zur Terminvereinbarung rufen Sie bitte gegebenenfalls die für Sie zuständige Kontaktperson - möglichst außerhalb der obigen Öffnungszeiten - an.
Leikanummer
99107012000000
Kontakt
Sozialhilfe und Unterhaltsvorschuss
Im Downloadbereich finden Sie eine Zuständigkeitenliste mit den Ansprechpartner*innen!
Anschrift
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Downloads
Formulare
- Sozialhilfe - Antrag auf Gewährung - online einreichbar - Formularassistent