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Grundsätzlich ist jede öffentliche Straße gewidmet, das heißt zum öffentlichen Gebrauch freigegeben. Zum Straßenraum gehören im Allgemeinen die Straßen, Wege und Plätze, Fußwege, Radwege und Grünstreifen. Wird das öffentliche Straßenland zu anderen Zwecken als Gemeingebrauch oder Anliegergebrauch genutzt, so handelt es sich um eine Sondernutzung.

Hierfür wird auf Antrag eine Genehmigung erteilt. Durch die erteilte Genehmigung wird dem Antragsteller die Erlaubnis gegeben, öffentliche Straßen, Wege und Plätze zur Durchführung der beantragten Maßnahme/Veranstaltung über das normale Maß hinaus benutzen zu dürfen. Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Sondernutzung von Straßen beantragen

Zuletzt geändert: 05.10.2022 12:15:19 CEDT

Grundsätzlich ist jede öffentliche Straße gewidmet, das heißt zum öffentlichen Gebrauch freigegeben. Zum Straßenraum gehören im Allgemeinen die Straßen, Wege und Plätze, Fußwege, Radwege und Grünstreifen. Wird das öffentliche Straßenland zu anderen Zwecken als Gemeingebrauch oder Anliegergebrauch genutzt, so handelt es sich um eine Sondernutzung.

Hierfür wird auf Antrag eine Genehmigung erteilt. Durch die erteilte Genehmigung wird dem Antragsteller die Erlaubnis gegeben, öffentliche Straßen, Wege und Plätze zur Durchführung der beantragten Maßnahme/Veranstaltung über das normale Maß hinaus benutzen zu dürfen. Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel mit Auflagen versehen.

Rechtliche Grundlagen

  • Straßen- und Wegegesetz NRW
  • Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Krefeld

Unterlagen

  • Lagepläne
  • Skizzen
  • und / oder Fotos

Formen der Antragstellung

Online-Antrag

Gebühren

Verwaltungsgebühren und Sondernutzungsgebühren, siehe auch Gebührentarif als Anlage zur Sondernutzungssatzung der Stadt Krefeld.

In Abhängigkeit von der Art der Sondernutzung, der Gebührenzone, der Größe und Dauer der Sondernutzung errechnen sich die Gebühren.

Die Mindestgebühr beträgt 15,00 Euro, zzgl. der Verwaltungsgebühren von 15,00 bis 40,00 Euro.

Bearbeitungszeit

Der Antrag ist schriftlich, spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung, bei der Stadt Krefeld - Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung zu stellen.

Fristen

Der Antrag ist gemäß § 6 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Krefeld schriftlich, spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung, bei der Stadt Krefeld - Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung zu stellen.


Leikanummer

99108012000000

Kontakt

Edelgard Dettmann

Sondernutzungen Straßen von A - L

Telefon: 0 21 51 / 86-4267

E-Mail: edelgard.dettmann@krefeld.de

Zimmer 115

Christine Zimmermann

Sondernutzungen Straßen von M - Z

Telefon: 0 21 51 / 86-4321

E-Mail: c.zimmermann@krefeld.de

Zimmer 117

Barbara Kleppe

Außengastronomie, Veranstaltungen und Gestattungsverträge

Telefon: 0 21 51 / 86-4204

E-Mail: barbara.kleppe@krefeld.de

Zimmer 114

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Parkstraße 10

47829 Krefeld

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