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Sondernutzung von öffentlichem Straßenraum beantragen
Zuletzt geändert: 18.01.2021 07:13:17 CET
Was ist Sondernutzung?
Grundsätzlich ist jede öffentliche Straße gewidmet, das heißt zum öffentlichen Gebrauch freigegeben. Zum Straßenraum gehören im Allgemeinen die Straßen, Fußwege, Radwege und Grünstreifen. Wird das öffentliche Straßenland zu anderen Zwecken als Gemeingebrauch oder Anliegergebrauch genutzt, so handelt es sich um eine Sondernutzung.
Hierfür wird auf Antrag eine Genehmigung erteilt. Durch die erteilte Genehmigung wird dem Antragsteller die Erlaubnis gegeben, öffentliche Straßen und Wege zur Durchführung der beantragten Maßnahme/Veranstaltung über das normale Maß hinaus benutzen zu dürfen. Die Ausnahmegenehmigung wird in der Regel mit Auflagen versehen.
Sondernutzungen sind zum Beispiel:
- Baustelleneinrichtungen
- Herausstellen von Stehtischen oder Tischen und Stühlen (Schankvorgarten)
- Veranstaltungen oder Märkte
- Jeglicher Handel auf Straßenland
- Filmaufnahmen
- Gehwegüberfahrten
- Pflanzenbehälter
- Sonnenschirme
- Balkone, Erker, Kellerlichtschächte und ähnliches, wenn Sie in den Straßenraum ragen
- Verkaufs- und Informationsstände
- Stelltafeln
- Befahren von Fußgängerzonen
Diese Liste ist nicht abschließend. Wenn Sie sich unsicher sind, ob die von Ihnen beabsichtigte Straßennutzung genehmigt werden muss, fragen Sie uns.
Rechtliche Grundlagen
- Straßen- und Wegegesetz NRW
- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Krefeld
Unterlagen
Bitte reichen Sie
- Lagepläne
- Skizzen
- und / oder Fotos
ein.
Formen der Antragstellung
Es ist ein schriftlicher Antrag einzureichen, der auch per Telefax gesendet werden kann. Dieser steht weiter unten im Formularbereich als ausfüllbarer Assistent zur Verfügung.
Alternativ können Sie den Antrag auch einscannen und per E-Mail zusenden.
Gebühren
Verwaltungsgebühren und Sondernutzungsgebühren, siehe auch Gebührentarif als Anlage zur Sondernutzungssatzung der Stadt Krefeld.
Bearbeitungszeit
Der Antrag ist schrifltich, spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung, bei der Stadt Krefeld - Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung zu stellen.
Kontakt
Wichtig: Derzeit die Verwaltung bitte nur nach Terminvereinbarung aufsuchen!
Sondernutzungen Straßen von A - L
Telefon: 0 21 51 / 3660-4267
E-Mail: edelgard.dettmann@krefeld.de
Zimmer 115
Sondernutzungen Straßen von M - Z
Telefon: 0 21 51 / 3660-4321
E-Mail: c.zimmermann@krefeld.de
Zimmer 115
Veranstaltungen und Gestattungsverträge
Telefon: 0 21 51 / 3660-4204
E-Mail: barbara.kleppe@krefeld.de
Zimmer 114
Anschrift
Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10
47829 Krefeld
Formulare
- Erlaubnis für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Antrag auf Erteilung - Formularassistent