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Alle registrierten Reiter werden Anfang jeden Jahres automatisch angeschrieben und über die aktuellen Preise informiert. Bitte die Gebühr fürs Folgejahr nicht vor Erhalt dieses Anschreibens überweisen.

Wer ausreiten bzw. in der freien Landschaft oder im Wald reiten möchte, muss nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes in NRW ein Reitkennzeichen mit gültigen Jahresplaketten beidseitig am Pferd mit sich führen.

Dieses ist auf den/die Halter/-in eines Pferdes bezogen und wird bei der für den Wohnort des Pferdehalters/der Pferdehalterin zuständigen "Unteren Naturschutzbehörde" erteilt.

Mit diesem Nummernschild darf man in ganz Nordrhein-Westfalen ausreiten, es ist nicht beschränkt auf den Stadtbereich Krefeld. Die dafür zu zahlende Reitabgabe wird ausschließlich für die Unterhaltung und/oder Neuanlage von Reitwegen verwendet.

Bitte beachten Sie das "Merkblatt zur Reitregelung im Bereich der Stadt Krefeld nach neuem Landesnaturschutzgesetz NRW ab 01.01.2018"

Reitplaketten, Reitkennzeichen, Wald, Pferd, Zweck, Zuständigkeit, Wohnort, Nordrhein-Westfalen, Vorschrift, Verlust, Reitabgabe, Reiten in der Naturhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/reitkennzeichen-und-reitplaketten-beantragen/Neuantrag für private Reiter 41,40 Euro (1 Paar Reitkennzeichen einschl. der Jahresreitplaketten) Laufender Antrag auf Reitplaketten für private Reiter 30,30 Euro (1 Paar Reitplaketten) Neuantrag für gewerbliche Reiter (Reiterhöfe bzw. gewerbliche Vermietung) 91,40 Euro (1 Paar Reitkennzeichen einschließlich der Jahresreitplaketten) Laufender Antrag auf Reitplaketten für gewerbliche Reiter 80,30 Euro (1 Paar Reitplaketten) Angabe des Halters (Vor- und Nachname) sowie der aktuellen Krefelder Adresse E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, unter der man tagsüber zu erreichen ist
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Reitkennzeichen und Reitplaketten beantragen

Zuletzt geändert: 22.05.2023 13:49:36 CEDT

Alle registrierten Reiter werden Anfang jeden Jahres automatisch angeschrieben und über die aktuellen Preise informiert. Bitte die Gebühr fürs Folgejahr nicht vor Erhalt dieses Anschreibens überweisen.

Wer ausreiten bzw. in der freien Landschaft oder im Wald reiten möchte, muss nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes in NRW ein Reitkennzeichen mit gültigen Jahresplaketten beidseitig am Pferd mit sich führen.

Dieses ist auf den/die Halter/-in eines Pferdes bezogen und wird bei der für den Wohnort des Pferdehalters/der Pferdehalterin zuständigen "Unteren Naturschutzbehörde" erteilt.

Mit diesem Nummernschild darf man in ganz Nordrhein-Westfalen ausreiten, es ist nicht beschränkt auf den Stadtbereich Krefeld. Die dafür zu zahlende Reitabgabe wird ausschließlich für die Unterhaltung und/oder Neuanlage von Reitwegen verwendet.

Bitte beachten Sie das "Merkblatt zur Reitregelung im Bereich der Stadt Krefeld nach neuem Landesnaturschutzgesetz NRW ab 01.01.2018"

Rechtliche Grundlagen

Unterlagen

  • Angabe des Halters (Vor- und Nachname) sowie der aktuellen Krefelder Adresse
  • E-Mail-Adresse oder
  • Telefonnummer, unter der man tagsüber zu erreichen ist

Formen der Antragstellung

Online-Antrag

Gebühren

Neuantrag für private Reiter

41,40 Euro (1 Paar Reitkennzeichen einschl. der Jahresreitplaketten)

Laufender Antrag auf Reitplaketten für private Reiter

30,30 Euro (1 Paar Reitplaketten)

Neuantrag für gewerbliche Reiter (Reiterhöfe bzw. gewerbliche Vermietung)

91,40 Euro (1 Paar Reitkennzeichen einschließlich der Jahresreitplaketten)

Laufender Antrag auf Reitplaketten für gewerbliche Reiter

80,30 Euro (1 Paar Reitplaketten)

Bearbeitungszeit

ca. 1 bis 2 Wochen


Leikanummer

77000000000031, 99090018020000, 99090018069000, 99090018000000

Kontakt

Maren Loose

Telefon: 0 21 51 / 86-4429

E-Mail: maren.loose@krefeld.de

Zimmer 0.19

Anna-Lena Schoelen

Telefon: 0 21 51 / 86-24 76

E-Mail: a.schoelen@krefeld.de

Zimmer 0.19

Anschrift

Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz

Uerdinger Str. 202

47799 Krefeld

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