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Ausweis: Vorläufigen Reisepass beantragen
Zuletzt geändert: 17.08.2023 18:04:46 CEDT
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer maximal 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
Informationen zur Dienstleistung
Musterbild eines verläufigen Reisepasses
Sie benötigen für eine Auslandsreise sofort einen Reisepass? Die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder eines Express-Reisepasses ist bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs nicht mehr möglich?
Dann können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen, um sofort ein Reisedokument zu erhalten.
Auskünfte über Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder erhalten Sie entweder bei der Botschaft des Einreiselandes oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter Eingabe Ihres Ziellandes und danach Anklicken der Rubrik „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige".
Sie können Ihren vorläufigen Reisepass in jedem Bürgerbüro beantragen. Kinder können nicht mehr im elterlichen Reisepass eingetragen werden.
Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses entspricht zeitlich der Reisedauer (bis zu maximal einem Jahr).
Weitere Informationen
Im Bürgerbüro Mitte (Rathaus, Von-der-Leyen-Platz 1, Eingang A 5) steht Ihnen ein Speed-Capture-Gerät zur Verfügung.
Hierbei handelt es sich um ein Terminal, an dem Sie in wenigen Minuten selbständig die für die Beantragung eines Ausweises notwendigen biometrischen Merkmale - sprich Passfoto, Fingerabdrücke und Unterschrift - erfassen lassen können.
Diese Daten können im Anschluss von jedem Krefelder Bürgerbüro abgerufen werden. Bitte finden Sie sich ca. 15 Minuten vor Terminbeginn im Bürgerbüro Mitte ein, wenn Sie das Gerät nutzen möchten.
Rechtliche Grundlagen
Die Ausstellung von Reisepässen ist im Paßgesetz (PaßG) geregelt.
Informationen zum Datenschutz (DS-GVO)
Unterlagen
Bei der Antragstellung benötigt werden:
- geeignete Unterlagen zum Nachweis der Dringlichkeit (z. B. Flugtickets, Buchungsbestätigungen)
- bisheriger Reisepass oder Personalausweis, ggf. Kinderreisepass
- ein aktuelles (bis zu drei Monate alt) biometrisches Lichtbild (Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
- bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich
Formen der Antragstellung
Bei der Antragstellung müssen Sie persönlich vorsprechen, da auch Ihre persönliche Unterschrift erforderlich ist. Sie können sich nicht vertreten lassen.
Bei der Abholung ist Ihr persönliches Erscheinen hingegen nicht zwingend erforderlich. Sie können auch eine von Ihnen benannte Person beauftragen. Dazu benötigt diese eine ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Abholvollmacht (siehe Formularbereich unten).
Gebühren
26,00 Euro
Bearbeitungszeit
Beantragen Sie den vorläufigen Reisepass wohnortnah in den Bürgerbüros, kann dieser nach einer Woche - ebenfalls vor Ort - abgeholt werden. Wird das Dokument direkt benötigt, kann dieses bei Terminvereinbarung im Bürgerbüro Mitte sofort ausgestellt werden.
Leikanummer
99085001012005
Kontakt
Anschrift
Bürgerservice Krefeld Mitte
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Links
Formulare
- Reisepass / Personalausweis - Einverständniserklärung zur Ausstellung / Beantragung / Abholung - Formularassistent
- Personalausweis / Reisepass - Vollmacht zur Abholung - Formularassistent