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Ausweis: Vorläufigen Reisepass beantragen
Zuletzt geändert: 06.05.2022 13:38:58 CEDT
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer maximal 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
Informationen zur Dienstleistung
Musterbild eines verläufigen Reisepasses
Sie benötigen für eine Auslandsreise sofort einen Reisepass? Die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder eines Express-Reisepasses ist bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs nicht mehr möglich?
Dann können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen, um sofort ein Reisedokument zu erhalten.
Auskünfte über Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder erhalten Sie entweder bei der Botschaft des Einreiselandes oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter Eingabe Ihres Ziellandes und danach Anklicken der Rubrik „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige".
Sie können Ihren vorläufigen Reisepass in jedem Bürgerbüro beantragen. Kinder können nicht mehr im elterlichen Reisepass eingetragen werden.
Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses entspricht zeitlich der Reisedauer (bis zu maximal einem Jahr).
Rechtliche Grundlagen
Die Ausstellung von Reisepässen ist im Paßgesetz (PaßG) geregelt.
Informationen zum Datenschutz (DS-GVO)
Unterlagen
Bei der Antragstellung benötigt werden:
- geeignete Unterlagen zum Nachweis der Dringlichkeit (z. B. Flugtickets, Buchungsbestätigungen)
- bisheriger Reisepass oder Personalausweis, ggf. Kinderreisepass
- ein aktuelles (bis zu drei Monate alt) biometrisches Lichtbild (Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
- bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich
Formen der Antragstellung
Bei der Antragstellung müssen Sie persönlich vorsprechen, da auch Ihre persönliche Unterschrift erforderlich ist. Sie können sich nicht vertreten lassen.
Bei der Abholung ist Ihr persönliches Erscheinen hingegen nicht zwingend erforderlich. Sie können auch eine von Ihnen benannte Person beauftragen. Dazu benötigt diese eine ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Abholvollmacht (siehe Formularbereich unten).
Gebühren
26,00 Euro
Bearbeitungszeit
Der vorläufige Reisepass wird zeitnah ausgestellt.
Leikanummer
99085001012005
Kontakt
Wichtig: Beachten Sie bitte die aktuellen Coronahinweise!
Anschrift
Bürgerservice Krefeld Mitte
Konrad-Adenauer-Platz 17
47803 Krefeld
Links
Formulare
- Personalausweis / Reisepass - Vollmacht zur Abholung - Formularassistent