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Regenwasserversickerung / Gewässereinleitung
Zuletzt geändert: 08.12.2023 12:01:55 CET
Für die Versickerung von Niederschlagswasser durch technische Versickerungsanlagen (zum Beispiel Rohr-Rigole, Mulde, Muldenrigole) und für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer (z.B. Graben) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nach den §§ 8 bis 11, 13, 48 und 57 WHG erforderlich.
Die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt auf Antrag der Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz.
Die zuständigen Mitarbeitenden der Unteren Wasserbehörde beraten Sie auch gerne bei den Auswahlmöglichkeiten der für Ihr Grundstück geeigneten Versickerungsanlage.
Unterlagen
Das Antragsformular für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser Einleitung von Niederschlagswasser in einen Graben steht weiter unten auf dieser Seite als Online-Formular zur Verfügung. Neben dem ausgefüllten Antrag sind folgende Unterlagen digital oder postalisch (3-fache Ausfertigung) beizufügen:
- Übersichtskarte mit Kennzeichnung des Grundstücks (bei postalischer Einreichnung Plan nicht größer DIN A0)
- Amtlicher Lageplan für das Grundstück mit allen auf ihm stehenden Gebäude und Einzeichnung des geplanten Standortes der Versickerungsanlage mit Leitungsführung (bei postalischer Einreichnung Plan nicht größer DIN A0)
- Anlagebeschreibung
- Eigentümernachweis oder Einverständniserklärung des Eigentümers
- Volumenberechnung
- Schnittzeichnung und Systemskizze
- Schichtprofil des Bodens im Bereich der Versickerungsanlagen
- Hydrogeologisches Gutachten über die Sickerfähigkeit des Bodens (nur bei Anlagen für mehr als 500 qm angeschlossener Fläche)
Der Eigentumsnachweis kann auch durch einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch erbracht werden. Informationen zu Kosten und Antragstellung inklusive Online-Formular finden Sie auf der Dienstleistungsseite "Liegenschaftskataster - Auszug aus dem Liegenschaftsbuch"
Formen der Antragstellung
Ab dem 01.06.2023 ist der Antrag zur wasserrechtlichen Erlaubnis ONLINE (Online-Formular) beim Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz einzureichen.
Gebühren
Für die Bearbeitung der wasserrechtlichen Erlaubnis werden Verwaltungsgebühren in Höhe von mindestens 200,00 Euro erhoben.
Bearbeitungszeit
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für die Erteilung der Erlaubnis liegt nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen bei 1 bis 2 Monaten.
Hinweise
Versickerungsanlage über mehrere Grundstücke
Wenn sich eine Versickerungsanlage über mehrere Grundstücke erstreckt oder erstrecken soll oder eine Versickerungsanlage zur Entwässerung mehrerer Grundstücke dient, ist zusätzlich zur wasserrechtlichen Erlaubnis eine Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf nach § 53 Abs. 6 LWG notwendig. Der erforderliche Antrag ist über den Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz, Untere Wasserbehörde, einzureichen.
Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht
Unabhängig von der Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis muss ein formloser Antrag auf Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht für Niederschlagswasser beim Kommunalbetrieb Krefeld gestellt werden.
Fristen
Nach Erhalt der wasserrechtlichen Erlaubnis muss mit den Arbeiten zum Bau der Anlage innerhalb von 3 Jahren begonnen werden. Anstonsten erlischt die wasserrechtliche Genehmigung.
Leikanummer
99129004000000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Uerdinger Str. 202
47799 Krefeld