Regenwasserversickerung / Gewässereinleitung
Für die Versickerung von Niederschlagswasser durch technische Versickerungsanlagen (zum Beispiel Rohr-Rigole, Mulde, Muldenrigole) und für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer (z.B. Graben) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nach den §§ 8 bis 11, 13, 48 und 57 WHG erforderlich.
Die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt auf Antrag der Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz.
Voraussetzung für die Antragstellung zur wasserrechtlichen Erlaubnis ist die "Freistellung von der Überlassungspflicht des Niederschlagswassers" welche der Kommunalbetrieb Krefeld AöR erteilt (E-Mail: kbk-hug@krefeld.de)."
Die zuständigen Mitarbeitenden der Unteren Wasserbehörde beraten Sie auch gerne bei den Auswahlmöglichkeiten der für Ihr Grundstück geeigneten Versickerungsanlage.
Benötigte Unterlagen
- Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Verwaltungsgebühr in Höhe von mindestens: 200,00 €
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt auf Antrag der Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz.
Die zuständigen Mitarbeitenden der Unteren Wasserbehörde beraten Sie auch gerne bei den Auswahlmöglichkeiten der für Ihr Grundstück geeigneten Versickerungsanlage.
Benötigte Unterlagen
Das Antragsformular für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser Einleitung von Niederschlagswasser in einen Graben steht als Online-Formular zur Verfügung. Neben dem ausgefüllten Antrag sind folgende Unterlagen digital beizufügen:
- Freistellung von der Überlassungspflicht des Niederschlagswassers durch den Kommunalbetrieb Krefeld AöR
- Übersichtskarte mit Kennzeichnung des Grundstücks (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
- Amtlicher Lageplan für das Grundstück mit allen auf ihm stehenden Gebäude und Einzeichnung des geplanten Standortes der Versickerungsanlage mit Leitungsführung (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
- Anlagebeschreibung
- Eigentümernachweis oder Einverständniserklärung des Eigentümers
- Volumenberechnung
- Schnittzeichnung und Systemskizze
- Schichtprofil des Bodens im Bereich der Versickerungsanlagen
- Hydrogeologisches Gutachten über die Sickerfähigkeit des Bodens (nur bei Anlagen für mehr als 500 qm angeschlossener Fläche)
Der Eigentumsnachweis kann auch durch einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch erbracht werden. Informationen zu Kosten und Antragstellung inklusive Online-Formular finden Sie auf der Dienstleistungsseite "Liegenschaftskataster - Auszug aus dem Liegenschaftsbuch"
Fristen
Nach Erhalt der wasserrechtlichen Erlaubnis muss mit den Arbeiten zum Bau der Anlage innerhalb von drei Jahren begonnen werden. Ansonsten erlischt die wasserrechtliche Genehmigung.
Besonderheiten
Versickerungsanlage über mehrere Grundstücke
Wenn sich eine Versickerungsanlage über mehrere Grundstücke erstreckt oder erstrecken soll oder eine Versickerungsanlage zur Entwässerung mehrerer Grundstücke dient, ist zusätzlich zur wasserrechtlichen Erlaubnis eine Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf nach § 53 Abs. 6 LWG notwendig. Der erforderliche Antrag ist über den Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz, Untere Wasserbehörde, einzureichen.
Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht
Unabhängig von der Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis muss ein formloser Antrag auf Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht für Niederschlagswasser beim Kommunalbetrieb Krefeld gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
- 1 Monat (bis zu 2 Monaten)