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Ausweis: Personalausweis beantragen
Zuletzt geändert: 17.08.2023 18:04:46 CEDT
Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Informationen zur Dienstleistung
Ihr Personalausweis ist abgelaufen oder verloren gegangen? Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen. Diesen können Sie in allen Bürgerbüros beantragen.
Seit der Einführung des neuen Personalausweises am 01. November 2010 bietet dieser eine Reihe von wichtigen Neuerungen:
Scheckkartenformat
Mit der optimierten Abmessung von 5,4 cm x 8,6 cm hat der neue Bundespersonalausweis die von Scheckkarten bekannte Größe und ist künftig leichter in der Geldbörse mit anderen Karten, wie z.B. Kreditkarten oder Führerschein unterzubringen. Des Weiteren sind nun auch Details wie Ordens- und Künstlername und die Postleitzahl sichtbar auf dem Ausweis vermerkt.
Biometriefunktion
Im Inneren des Ausweises ist ein kontaktlos lesbarer Chip untergebracht, mit dem die neuen elektronischen Funktionen realisiert werden. Auf dem Chip wird das Lichtbild gespeichert sowie die Fingerabdrücke. Außerdem werden die persönlichen Daten wie z.B. Name und Anschrift gespeichert.
eID-Funktion/Onlineausweisfunktion
Der e-BPA verfügt über eine grundsätzlich eingeschaltete Online-Ausweisfunktion . Hiermit erhalten Sie die Möglichkeit, ihre Identität in der Online-Welt mit dem Ausweis nachzuweisen, um Online-Geschäfte abzuwickeln. Die Sicherheit dafür, dass Dienstanbieter aus Wirtschaft und Verwaltung keinen Datenmissbrauch betreiben, bieten so genannte Berechtigungszertifikate, die Unternehmen beim Bundesverwaltungsamt beantragen müssen.
Die eID-Funktion ermöglicht es, sowohl im e-Business als auch im e-Government aktiv zu werden:
- E-Business bedeutet die Möglichkeit, im Internet Rechtsgeschäfte abzuschließen
- E-Government vereinfacht die Kommunikation zwischen den Bürgern und den Behörden.
Für die Nutzung der eID-Funktion ist ein Kartenlesegerät notwendig, sowie eine Software, die vom Bundesministerium des Inneren zur Verfügung gestellt wird.
Qualifizierte elektronische Signatur
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) dient dazu, Dokumente elektronisch und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Diese kann von sogenannten Trust-Centern erworben werden.
Sicherheit
Zwischen Beantragung und Abholung des elektronischen Personalausweises erhalten Bürgerinnen und Bürger von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief. Dieser Brief enthält die Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort. Die PIN ist eine Zahlenkombination, die abgefragt wird, sobald der Bürger den Ausweis online nutzt. Die PUK ist eine zehnstellige Zahlenkombination, welche zur Aufhebung der Blockierung dient, wenn der Bürger die PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben hat. Sollte der Personalausweis gestohlen werden oder anderweitig abhanden kommen, dient das Sperrkennwort dazu, die Online-Funktion zu sperren und somit einen Missbrauch der Onlineausweisfunktion zu verhindern. Diese Sperrung kann rund um die Uhr per Telefon (+49 116 116) vorgenommen werden. Der Verlust des Ausweises muss zusätzlich der Personalausweisbehörde angezeigt werden.
Weitere Informationen
Im Bürgerbüro Mitte (Rathaus, Von-der-Leyen-Platz 1, Eingang A 5) steht Ihnen ein Speed-Capture-Gerät zur Verfügung.
Hierbei handelt es sich um ein Terminal, an dem Sie in wenigen Minuten selbständig die für die Beantragung eines Ausweises notwendigen biometrischen Merkmale - sprich Passfoto, Fingerabdrücke und Unterschrift - erfassen lassen können.
Diese Daten können im Anschluss von jedem Krefelder Bürgerbüro abgerufen werden. Bitte finden Sie sich ca. 15 Minuten vor Terminbeginn im Bürgerbüro Mitte ein, wenn Sie das Gerät nutzen möchten.
Rechtliche Grundlagen
Die Ausstellung von Personalausweisen ist im Personalausweisgesetz (PAuswG) geregelt.
Informationen zum Datenschutz (DS-GVO)
Unterlagen
Bei der Antragstellung benötigt werden:
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (bis zu drei Monate alt) Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei
- Ihren bisherigen Ausweis oder Pass, ggf. Ihren Kinderreisepass
- evtl. wird außerdem die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde notwendig
- Gebühren (Bargeld oder EC-Zahlung)
- bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich (Online-Formular im Formularbereich am Ende dieser Seite vorhanden)
Formen der Antragstellung
Die persönliche Beantragung ist verpflichtend. Eine Vertretung bei Antragstellung ist nicht möglich (§ 9 Absatz 1 PAuswG).
Zur Abholung ist Ihr persönliches Erscheinen hingegen nicht erforderlich. Sie können eine von Ihnen benannte Person mit der Abholung beauftragen.
Bitte beachten Sie, dass diese Vollmacht nur dann anerkannt wird, wenn Sie von Ihnen vollständig ausgefüllt (Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes), der Bevollmächtigte eingetragen und der Vordruck zweimal von Ihnen unterschrieben wurde.
Ob Ihr Personalausweis bereits bearbeitet wurde und nach Fertigung in den Bürgerbüros vorliegt erfahren Sie hier.
Gebühren
Leistung | Gebühr |
---|---|
Antragsteller ab 24 Jahren (Gültigkeit zehn Jahre) | 37,00 Euro |
Antragsteller unter 24 Jahren (Gültigkeit sechs Jahre) | 22,80 Euro |
Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signatur-Zertifikates | Festlegung durch jeweiligen Anbieter |
Bearbeitungszeit
- Wie lange es dauert, bis Sie Ihren Ausweis abholen können, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. Sie erhalten nach Fertigstellung von der Bundesdruckerei Berlin einen Brief mit einer PIN/PUK Nummer sowie einem Sperrkennwort.
- Zeitgleich mit Versand des PIN-Briefes an Sie wird der fertige Ausweis an die Stadt Krefeld geliefert.
- Wir bitten Sie mit der Abholung noch ca. eine Woche zu warten, da die Verwaltung erst die Lieferung verarbeiten muss.
- Ob der von Ihnen beantragte Personalausweis bereits zur Abholung bereit liegt, erfahren Sie auch durch die Online-Passauskunft.
Leikanummer
99008001000000
Kontakt
Oppum ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Linn ist derzeit geschlossen!
Telefon: 0 21 51 / 86-0
E-Mail: FB31@krefeld.de
Anschrift
Bürgerservice Krefeld Mitte
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld