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Artenschutz - Meldepflicht für geschützte Tiere
Zuletzt geändert: 25.08.2023 13:11:37 CEDT
Die Haltung von besonders geschützten Wirbeltieren ist meldepflichtig. Jeder Zu- und Abgang sowie die Änderung des Standortes der Tiere ist bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde schriftlich anzuzeigen.
Rechtliche Grundlagen
§ 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
Unterlagen
- Antragsformular
- Herkunftsnachweis über den legalen Erwerb:
Bei besonders geschützten Arten/Anhang B-Arten Züchterbescheinigung, Rechnung
Bei streng geschützten Arten/Anhang A-Arten Farbkopie der EU-Bescheinigung
Formen der Antragstellung
Hinweise
Bei einem Besitzerwechsel müssen die Meldungen vom Vorbesitzer/-in sowie vom neuen Besitzer/-in/Tierhalter/-in im Zuständigkeitsbereich der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen, in denen man seinen Wohnsitz hat.
Fristen
Die Bestandsmeldung hat unverzüglich nach Bestandsveränderung (Beginn der Haltung, Abgabe/Verkauf, Tod, Standortänderung) hier bei der Unteren Naturschutzbehörde zu erfolgen.
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Uerdinger Str. 202
47799 Krefeld