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Die Haltung von besonders geschützten Wirbeltieren ist meldepflichtig. Jeder Zu- und Abgang sowie die Änderung des Standortes der Tiere ist bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde schriftlich anzuzeigen.

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Artenschutz - Meldepflicht für geschützte Tiere

Zuletzt geändert: 25.08.2023 13:11:37 CEDT

Die Haltung von besonders geschützten Wirbeltieren ist meldepflichtig. Jeder Zu- und Abgang sowie die Änderung des Standortes der Tiere ist bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde schriftlich anzuzeigen.

Rechtliche Grundlagen

§ 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)

Unterlagen

  • Antragsformular
  • Herkunftsnachweis über den legalen Erwerb:
    Bei besonders geschützten Arten/Anhang B-Arten Züchterbescheinigung, Rechnung
    Bei streng geschützten Arten/Anhang A-Arten Farbkopie der EU-Bescheinigung

Formen der Antragstellung

Online-Antrag

Hinweise

Bei einem Besitzerwechsel müssen die Meldungen vom Vorbesitzer/-in sowie vom neuen Besitzer/-in/Tierhalter/-in im Zuständigkeitsbereich der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen, in denen man seinen Wohnsitz hat.

Fristen

Die Bestandsmeldung hat unverzüglich nach Bestandsveränderung (Beginn der Haltung, Abgabe/Verkauf, Tod, Standortänderung) hier bei der Unteren Naturschutzbehörde zu erfolgen.


Kontakt

Maren Loose

Telefon: 0 21 51 / 86-4429

E-Mail: maren.loose@krefeld.de

Zimmer 0.19

Anschrift

Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz

Uerdinger Str. 202

47799 Krefeld

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