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Festsetzung von Elternbeiträgen

Für die Betreuung und Förderung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung, in Kindertagespflege oder in einer Offenen Ganztagsschule haben die Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß §§ 1, 3 und 4 der Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten zu entrichten.

Zur Feststellung, in welchem Umfang die Eltern Beiträge zu leisten haben, ist bei der Aufnahme des Kindes und danach auf Verlangen eine Erklärung zum Einkommen mit einem entsprechenden Nachweis der Eltern abzugeben (§§ 7 und 9 der Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen).

https://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/kindertagesbetreuung-elternbeitraege/Einkommensnachweise
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Kindertagesbetreuung - Elternbeiträge

Zuletzt geändert: 21.10.2022 12:17:32 CEDT

Festsetzung von Elternbeiträgen

Für die Betreuung und Förderung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung, in Kindertagespflege oder in einer Offenen Ganztagsschule haben die Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß §§ 1, 3 und 4 der Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten zu entrichten.

Zur Feststellung, in welchem Umfang die Eltern Beiträge zu leisten haben, ist bei der Aufnahme des Kindes und danach auf Verlangen eine Erklärung zum Einkommen mit einem entsprechenden Nachweis der Eltern abzugeben (§§ 7 und 9 der Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen).

Unterlagen

Einkommensnachweise

Formen der Antragstellung

Online-Antrag

Bearbeitungszeit

Einzelfallabhängig

Fristen

Einzellfallabhängig


Leikanummer

99071007000000, 99107007000000

Kontakt

FB 51 Elternbeitraege

Telefon: 0 21 51 / 86-

E-Mail: elternbeitraege@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung

St.-Anton-Straße 56

47798 Krefeld

Formulare