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Kindertagesbetreuung - Elternbeiträge
Zuletzt geändert: 21.10.2022 12:17:32 CEDT
Festsetzung von Elternbeiträgen
Für die Betreuung und Förderung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung, in Kindertagespflege oder in einer Offenen Ganztagsschule haben die Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß §§ 1, 3 und 4 der Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten zu entrichten.
Zur Feststellung, in welchem Umfang die Eltern Beiträge zu leisten haben, ist bei der Aufnahme des Kindes und danach auf Verlangen eine Erklärung zum Einkommen mit einem entsprechenden Nachweis der Eltern abzugeben (§§ 7 und 9 der Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen).
Unterlagen
Einkommensnachweise
Formen der Antragstellung
Online-Antrag
Bearbeitungszeit
Einzelfallabhängig
Fristen
Einzellfallabhängig
Leikanummer
99071007000000, 99107007000000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
St.-Anton-Straße 56
47798 Krefeld
Links
Formulare
- Elterneinkommen - Verbindliche Erklärung abgeben - online einreichbar - Formularassistent