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Gemäß § 34 Abs. 2 GrundWertVO NRW erteilt der Gutachterausschuss bei Darlegung eines berechtigten Interesses und der Zusicherung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in nicht anonymisierter Form (Auskünfte aus der Kaufpreissammlung im Sinne von § 195 Abs. 3 BauGB).

Ein berechtigtes Interesse ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN 45013 zertifizierten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten beantragt wird.

Darüber hinaus sind gemäß § 34 Abs. 3 GrundWertVO NRW Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form ohne Darlegung eines berechtigten Interesses zulässig.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Kaufpreissammlung (Auskunft erhalten)

Zuletzt geändert: 22.09.2023 01:49:16 CEDT

Gemäß § 34 Abs. 2 GrundWertVO NRW erteilt der Gutachterausschuss bei Darlegung eines berechtigten Interesses und der Zusicherung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in nicht anonymisierter Form (Auskünfte aus der Kaufpreissammlung im Sinne von § 195 Abs. 3 BauGB).

Ein berechtigtes Interesse ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN 45013 zertifizierten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten beantragt wird.

Darüber hinaus sind gemäß § 34 Abs. 3 GrundWertVO NRW Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form ohne Darlegung eines berechtigten Interesses zulässig.

Rechtliche Grundlagen

§ 193 BauGB
§ 34 GrundWertVO NRW

Unterlagen

  • Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung
  • Datenschutzrechtliche Einwilligung

Beide Formulare sind abrufbar auf der Homepage des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Krefeld

Formen der Antragstellung

Online-Formular

Gebühren

Die Gebühren für eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung in nicht anonymisierter Form liegen je Wertermittlungsfall bei 40,00 Euro Bearbeitungspauschale plus pauschal 100,00 Euro für den 1. bis 50. mitgeteilten Kauffall. Jeder weitere mitgeteilte Vergleichswert kostet 10,00 Euro. Siehe Ziffer 5.3.2.1 a) Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung.

Eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form wird nach Zeitgebühr mit 25,00 Euro je Arbeitsviertelstunde abgerechnet (siehe Ziffer 5.3.2.1 b) VermWertKostO NRW).

Bearbeitungszeit

1 bis 2 Wochen


Leikanummer

99123013000000

Kontakt

Udo Nagelschmidt

Telefon: 0 21 51 / 86-3842

E-Mail: udo.nagelschmidt@krefeld.de

Zimmer 331

Anschrift

Vermessung, Kataster und Liegenschaften (ZUFAHRT über Kimplerstraße)

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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