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Jagdschein beantragen
Zuletzt geändert: 06.01.2023 08:55:02 CET
Für die Ausübung der Jagd ist ein behördlicher Jagdschein erforderlich, welcher grundsätzlich erst nach Ablage der staatlichen Jägerprüfung vor dem Prüfungsausschuss der örtlich zuständigen, Unteren Jagdbehörde erteilt werden kann.
Rechtliche Grundlagen
Jagdschein, Tagesjagdschein, Ausländerjagdschein, Jugendjagdschein
Unterlagen
- Antrag auf Erteilung des Jagdscheines
- Jagdschein im Original
- Bestätigung über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Gültigkeitszeitraum des Jagdscheines
- Personalausweis (Kopie ist im Regelfalle ausreichend)
- Jägerprüfungszeugnis im Original (nur bei erstmaliger Beantragung oder Zuzug in den hiesigen Zuständugkeitsbereich)
- Lichtbild (nur bei erstmaliger Beantragung oder der Ausstellung eines neuen Jagdscheinheftes, etwa bei Verlust oder bereits erfolgter, 5. Verlängerung)
- Nachweise über zusätzliche Qualifikationen, sofern vorhanden (Jagdpacht, entgeltlicher Begehungsschein, Fangjagdqualifikation etc.)
Formen der Antragstellung
- Persönliche Vorsprache unter Vorlage der benötigten Antragsunterlagen.
- Übersendung der Unterlagen auf dem Postwege und persönliche Abholung nach Fertigstellung.
- Antragsformular steht am Ende dieser Seite als Formularassistent zur Verfügung.
Gebühren
Jagdschein | Verwaltungsgebühr |
---|---|
Jahresjagdschein für ein Jagdjahr | 35,00 Euro |
Jahresjagdschein für zwei Jagdjahre | 50,00 Euro |
Jahresjagdschein für drei Jagdjahre | 65,00 Euro |
Falknerjagdschein für ein Jagdjahr | 20,00 Euro |
Falknerjagdschein für zwei Jagdjahre | 30,00 Euro |
Falknerjagdschein für drei Jagdjahre | 35,00 Euro |
Tagesjagdschein | 15,00 Euro |
Jugendjagdschein für ein Jagdjahr | 20,00 Euro |
Jugendjagdschein für zwei Jagdjahre | 30,00 Euro |
Jugendjagdschein für drei Jagdjahre | 35,00 Euro |
Bearbeitungszeit
Aufgrund umfänglicher, gesetzlich vorgeschriebener Zuverlässigkeitsüberprüfungen des Antragstellers sowie einem stark erhöhten Antragsaufkommen in den Monaten von Februar bis Mai kann die Bearbeitungszeit in diesem Zeitraum 4 bis 6 Wochen betragen.
Außerhalb dieses Zeitraums ist mit einer Bearbeitungszeit von 2 bis 3 Wochen zu rechnen.
Fristen
Ein Jagdschein läuft, unabhängig von einem bereits gestellten Antrag auf Verlängerung, jeweils zum Ende des Jagdjahres (31.03.) des gewählten Gültigkeitszeitraumes ab. Es wird deshalb empfohlen, die für die Verlängerung benötigten Unterlagen bereist frühzeitig vor dem 31.03. der Unteren Jagdbehörde zur Verlängerung vorzulegen.
Leikanummer
99067004000000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Uerdinger Str. 202
47799 Krefeld
Formulare
- Jagdschein - Antrag - online einreichbar - Formularassistent