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Für die Ausübung der Jagd ist ein behördlicher Jagdschein erforderlich, welcher grundsätzlich erst nach Ablage der staatlichen Jägerprüfung vor dem Prüfungsausschuss der örtlich zuständigen, Unteren Jagdbehörde erteilt werden kann.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Jagdschein beantragen

Zuletzt geändert: 06.01.2023 08:55:02 CET

Für die Ausübung der Jagd ist ein behördlicher Jagdschein erforderlich, welcher grundsätzlich erst nach Ablage der staatlichen Jägerprüfung vor dem Prüfungsausschuss der örtlich zuständigen, Unteren Jagdbehörde erteilt werden kann.

Rechtliche Grundlagen

§ 15 Bundesjagdgesetz

Jagdschein, Tagesjagdschein, Ausländerjagdschein, Jugendjagdschein

Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung des Jagdscheines
  • Jagdschein im Original
  • Bestätigung über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Gültigkeitszeitraum des Jagdscheines
  • Personalausweis (Kopie ist im Regelfalle ausreichend)
  • Jägerprüfungszeugnis im Original (nur bei erstmaliger Beantragung oder Zuzug in den hiesigen Zuständugkeitsbereich)
  • Lichtbild (nur bei erstmaliger Beantragung oder der Ausstellung eines neuen Jagdscheinheftes, etwa bei Verlust oder bereits erfolgter, 5. Verlängerung)
  • Nachweise über zusätzliche Qualifikationen, sofern vorhanden (Jagdpacht, entgeltlicher Begehungsschein, Fangjagdqualifikation etc.)

Formen der Antragstellung

  • Persönliche Vorsprache unter Vorlage der benötigten Antragsunterlagen.
  • Übersendung der Unterlagen auf dem Postwege und persönliche Abholung nach Fertigstellung.
  • Antragsformular steht am Ende dieser Seite als Formularassistent zur Verfügung.

Gebühren

 
JagdscheinVerwaltungsgebühr
Jahresjagdschein für ein Jagdjahr35,00 Euro
Jahresjagdschein für zwei Jagdjahre50,00 Euro
Jahresjagdschein für drei Jagdjahre65,00 Euro
Falknerjagdschein für ein Jagdjahr20,00 Euro
Falknerjagdschein für zwei Jagdjahre30,00 Euro
Falknerjagdschein für drei Jagdjahre35,00 Euro
Tagesjagdschein15,00 Euro
Jugendjagdschein für ein Jagdjahr20,00 Euro
Jugendjagdschein für zwei Jagdjahre30,00 Euro
Jugendjagdschein für drei Jagdjahre35,00 Euro

Bearbeitungszeit

Aufgrund umfänglicher, gesetzlich vorgeschriebener Zuverlässigkeitsüberprüfungen des Antragstellers sowie einem stark erhöhten Antragsaufkommen in den Monaten von Februar bis Mai kann die Bearbeitungszeit in diesem Zeitraum 4 bis 6 Wochen betragen.

Außerhalb dieses Zeitraums ist mit einer Bearbeitungszeit von 2 bis 3 Wochen zu rechnen.

Fristen

Ein Jagdschein läuft, unabhängig von einem bereits gestellten Antrag auf Verlängerung, jeweils zum Ende des Jagdjahres (31.03.) des gewählten Gültigkeitszeitraumes ab. Es wird deshalb empfohlen, die für die Verlängerung benötigten Unterlagen bereist frühzeitig vor dem 31.03. der Unteren Jagdbehörde zur Verlängerung vorzulegen.


Leikanummer

99067004000000

Kontakt

Torger Kugler

Telefon: 0 21 51 / 86 -2331

E-Mail: torger.kugler@krefeld.de

Zimmer 0.15

Sabrina Scholl

Telefon: 0 21 51 / 86-4484

E-Mail: sabrina.scholl@krefeld.de

Zimmer 0.15

Anschrift

Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz

Uerdinger Str. 202

47799 Krefeld

Formulare