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Ist bzw. wird Ihr Hund größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg, ist er gemäß § 11 Landeshundegesetz zusätzlich zur Hundesteueranmeldung dem Fachbereich Ordnung anzuzeigen.

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Hundesteueranmeldung

Zuletzt geändert: 21.06.2022 08:23:16 CEDT

Ist bzw. wird Ihr Hund größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg, ist er gemäß § 11 Landeshundegesetz zusätzlich zur Hundesteueranmeldung dem Fachbereich Ordnung anzuzeigen.

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Angaben zum ersten Hund

Bei Mischlingen

Ich versichere, dass die in §2 Abs. 3 der Hundesteuersatzung der Stadt Krefeld genannten Rassen nicht in der Mischung meines Hundes enthalten sind.
Angaben zum Vorbesitzer
Angaben zum zweiten Hund

Bei Mischlingen

Ich versichere, dass die in §2 Abs. 3 der Hundesteuersatzung der Stadt Krefeld genannten Rassen nicht in der Mischung meines Hundes enthalten sind.
Angaben zum Vorbesitzer
Es wurde/wird bereits ein Hund versteuert
Hundesteuerermäßigung oder -befreiung

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Datenweitergabe
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass im Falle des Entlaufens meines Hundes dem Finder meine Adresse und Telefonnummer bekannt gegeben werden können (§ 30 Abs. 4 Nr. 3 Abgabenordnung)

Leikanummer

99102013104000