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Hilfen zur Erziehung - Beratung
Zuletzt geändert: 12.10.2022 13:20:17 CEDT
Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.
Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder der/des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden unter anderem:
- Erziehungsberatung
- soziale Gruppenarbeit
- Erziehungsbeistand
- Betreuungshelfer
- sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Vollzeitpflege
- Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen
- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.
Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Eingangsberatung im Famileinberatungszentrum.
Rechtliche Grundlagen
§ 27 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBl. I Seite 1163)
Unterlagen
falls vorhanden:
- gemeinsame Sorgerechtserklärung
- Vaterschaftsanerkennung
Leikanummer
99060006080000, 99060010080000
Kontakt
Familienberatungszentrum FB51 Eingangsberatung
Telefon: 0 21 51 / 86-3007
E-Mail: familienberatung@krefeld.de
Anschrift
Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
Ostwall 107
47798 Krefeld