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Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.

Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder der/des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden unter anderem:

  • Erziehungsberatung
  • soziale Gruppenarbeit
  • Erziehungsbeistand
  • Betreuungshelfer
  • sozialpädagogische Familienhilfe
  • Erziehung in einer Tagesgruppe
  • Vollzeitpflege
  • Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen
  • intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.

Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Eingangsberatung im Famileinberatungszentrum.

Hilfen, Erziehung, Beratung, Wohnformen, Unterstützungsbedarf, Tagesgruppe, Sorgerechtsbeschlüsse, Kinderbetreuunghttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/hilfen-zur-erziehung-beratung/falls vorhanden: gemeinsame Sorgerechtserklärung Vaterschaftsanerkennung
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Hilfen zur Erziehung - Beratung

Zuletzt geändert: 12.10.2022 13:20:17 CEDT

Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.

Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder der/des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden unter anderem:

  • Erziehungsberatung
  • soziale Gruppenarbeit
  • Erziehungsbeistand
  • Betreuungshelfer
  • sozialpädagogische Familienhilfe
  • Erziehung in einer Tagesgruppe
  • Vollzeitpflege
  • Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen
  • intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.

Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Eingangsberatung im Famileinberatungszentrum.

Rechtliche Grundlagen

§ 27 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBl. I Seite 1163)

Unterlagen

falls vorhanden:

  • gemeinsame Sorgerechtserklärung
  • Vaterschaftsanerkennung

Leikanummer

99060006080000, 99060010080000

Kontakt

Anschrift

Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung

Ostwall 107

47798 Krefeld