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Wenn Sie zwischen 18 und 21 Jahre alt sind und Ihnen die eigenverantwortliche Lebensführung nicht oder nicht vollständig gelingt, können Sie "Hilfe für junge Volljährige" beantragen. In Einzelfällen kann Nachbetreuung auch über das 21. Lebensjahr hinaus gewährt werden.

Die "Hilfe für junge Volljährige" beinhaltet unterschiedliche Leistungen, die für junge Erwachsene geeignet sind. Die Hilfe soll Menschen zwischen 18 und 21 helfen, ein Leben in Eigenverantwortung und selbstbestimmt zu führen. Bei der Antragstellung wird geprüft, welche Hilfen im Einzelfall sinnvoll sind. Sofern das 21. Lebensjahr vollendet wurde, kann in begründeten Einzelfällen eine Nachbetreuung als Fortsetzungshilfe gewährt werden.

Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Familienberatung im Famileinberatungszentrum.

Volljährige, Nachbetreuung, Hilfe, Einzelfall, Wohnungsnot, Unterstützungsbedarf, Sozialgesetzbuchhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/hilfe-fuer-junge-volljaehrige-und-nachbetreuung/Wird bei der Beratung besprochen.
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02151 86-0

Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung

Zuletzt geändert: 09.03.2022 17:06:46 CET

Wenn Sie zwischen 18 und 21 Jahre alt sind und Ihnen die eigenverantwortliche Lebensführung nicht oder nicht vollständig gelingt, können Sie "Hilfe für junge Volljährige" beantragen. In Einzelfällen kann Nachbetreuung auch über das 21. Lebensjahr hinaus gewährt werden.

Die "Hilfe für junge Volljährige" beinhaltet unterschiedliche Leistungen, die für junge Erwachsene geeignet sind. Die Hilfe soll Menschen zwischen 18 und 21 helfen, ein Leben in Eigenverantwortung und selbstbestimmt zu führen. Bei der Antragstellung wird geprüft, welche Hilfen im Einzelfall sinnvoll sind. Sofern das 21. Lebensjahr vollendet wurde, kann in begründeten Einzelfällen eine Nachbetreuung als Fortsetzungshilfe gewährt werden.

Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Familienberatung im Famileinberatungszentrum.

Rechtliche Grundlagen

§ 41 Sozialgesetzbuch VIII

Unterlagen

Wird bei der Beratung besprochen.

Formen der Antragstellung

Persönlich

Hinweise

  • Die antragstellende Person ist zwischen 18 und 21 Jahre alt.
  • Es liegen mangelnde Kompetenzen zur Gestaltung einer eigenverantwortlichen Lebensführung vor.
  • Wenn die Persönlichkeitsentwicklung gefährdet erscheint oder erzieherischer Bedarf besteht, könnnen auch junge Erwachsene, die vor Ihrem 18. Geburtstag keine Leistungen bekommen haben, die Hilfe erhalten. Zu den Gefährdungen zählen unter anderem seelische Behinderungen, Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot und Familienprobleme.

Leikanummer

99060005080000

Kontakt

Anschrift

Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung

Ostwall 107

47798 Krefeld