Gewerbe & Unternehmen

Heilpraktikererlaubnis beantragen

Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Ärztin oder Arzt bestellt zu sein, bedarf der Erlaubnis.

Wenn Sie in Krefeld oder woanders im Regierungsbezirk Düsseldorf (mit Ausnahme der Städte Düsseldorf, Solingen und Wuppertal) wohnen, nimmt der Fachbereich Gesundheit der Stadt Krefeld Ihren Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis entgegen bzw. senden Sie bitte Ihren formlosen Antrag an die unter Kontakt angegebene Postanschrift; Unterlagen müssen dem Antrag nicht beigefügt werden.

Der Fachbereich Gesundheit der Stadt Krefeld ist auch im Zusammenhang mit der Erteilung von Heilpraktikererlaubnis bemüht, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten den Interessen aller Beteiligten gerecht zu werden. Eine bewährte grundsätzliche Vorgehensweise und eine Beschränkung persönlicher Anfragen zum Sachstand auf das unbedingt erforderliche Maß tragen hierzu bei.

Nach Eingang Ihres Antrages wird Ihnen der Termin für den schriftlichen Teil der vorgesehenen Kenntnisüberprüfung mitgeteilt, der in der Regel im März und/oder Oktober eines jeden Jahres durchgeführt wird. Soweit eine Überprüfung nicht zum nächstmöglichen Termin erfolgen soll, nennen Sie in Ihrem Antrag bitte einen Zeitpunkt, der Ihren Vorstellungen entspricht.

Mit Bekanntgabe des Termins für die schriftliche Kenntnisüberprüfung wird ein Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Verwaltungsgebühren und Auslagen angefordert.

Mit Zahlung des Vorschusses wird der Termin der schriftlichen Kenntnisüberprüfung verbindlich angenommen; eine Änderung bzw. ein Hinausschieben ist hiernach grundsätzlich nicht möglich. Sollte der Vorschuss innerhalb der gesetzten Frist nicht gezahlt werden, wird der Antrag als gegenstandslos betrachtet. Die, neben der Kenntnisüberprüfung, für die Entscheidung über Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen werden nach verbindlicher Annahme des Termins für die schriftliche Kenntnisüberprüfung zu gegebener Zeit angefordert. Nach erfolgreicher schriftlicher Kenntnisüberprüfung wird der Termin für den mündlichen Teil der Überprüfung festgesetzt.

Wird der schriftliche oder mündliche Teil nicht bestanden, wird der Antrag abgelehnt. Eine Teilnahme an einer weiteren (schriftlichen und mündlichen) Kenntnisüberprüfung im Falle einer Antragsablehnung setzt einen neuen Antrag voraus bzw. unterliegt dem dargestellten Ablauf. Eine (erneute) Kenntnisüberprüfung umfasst immer einen schriftlichen und einen mündlichen Teil; eine bereits bestandene schriftliche Kenntnisüberprüfung ist mit erfolgloser Teilnahme am mündlichen Teil gegenstandslos.

Mit der abschließenden Entscheidung über Ihren Antrag bzw. der Ablehnung Ihres Antrages nach der schriftlichen oder mündlichen Kenntnisüberprüfung oder der Erlaubniserteilung nach der mündlichen Überprüfung werden die endgültigen Kosten und Verwaltungsgebühren und Auslagen festgesetzt; überzahlte Beträge werden erstattet.

Nähere Einzelheiten zum Beispiel zum Inhalt oder zur Durchführung der Kenntnisüberprüfung können den Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes entnommen werden.

Voraussetzungen

Schriftliche Überprüfungen

Der Fachbereich Gesundheit führt jeweils im März (3. Mittwoch) und Oktober (2. Mittwoch) die schriftlichen Überprüfungen durch. Die Lösungen zu den Überprüfungen finden Sie immer am zweiten Montag nach der Überprüfung. 

Gebührenrahmen

  • Der Vorschuss in Höhe von: 490,00 €
  • Einschränkung des Antrages auf das Gebiet der Psychotherapie: 450,00 €
  • Verwaltungsgebühren für die Überprüfung zwischen 270 und: 300,00 €
  • Entscheidung über die Erlaubnis: 60,00 €

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 


Verantwortlichkeit

Hilfe

Leichte Sprache

Wir haben noch keine Texte in Leichter Sprache gemacht.
Wir arbeiten daran.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache