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Der Gutachterausschuss erstattet auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z. B. Wohnungsrechte, Wegerechte, Nießbrauch etc.).

Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.

Richtwerte für unbebaute Grundstücke werden als Bodenrichtwerte jährlich vom Gutachterausschuss beschlossen und veröffentlicht (vgl. Bodenrichtwertkarte - Auskunft erhalten).

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Grundstückswert (Auskunft erhalten)

Zuletzt geändert: 18.01.2023 17:39:07 CET

Der Gutachterausschuss erstattet auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z. B. Wohnungsrechte, Wegerechte, Nießbrauch etc.).

Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.

Richtwerte für unbebaute Grundstücke werden als Bodenrichtwerte jährlich vom Gutachterausschuss beschlossen und veröffentlicht (vgl. Bodenrichtwertkarte - Auskunft erhalten).

Rechtliche Grundlagen

§§ 192 ff. BauGB

§ 45 GrundWertVO NRW

Unterlagen

Die Bodenrichtwerte können im Internet über www.boris.nrw.de kostenfrei eingesehen und heruntergeladen werden.

Zur Bearbeitung des Gutachtens ist ein schriftlicher Antrag mit Angaben der Bezeichnung des Bewertungsobjektes (Ortsteil/Straße und Hausnummer) und des Qualitäts-/Wertermittlungsstichtags erforderlich.

Wenn Sie nicht Eigentümer/in des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht der Eigentümerin / des Eigentümers, Erbschein etc.). Zusätzlich ist die datenschutzrechtliche Einwilligung abzugeben.

Entsprechende Formulare und weitere Hinweise sind abrufbar auf der Homepage des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Krefeld.

Formen der Antragstellung

schriftlich

Gebühren

Die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens ist gebührenpflichtig nach Ziffer 5.1 Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung.

Bearbeitungszeit

4 bis 5 Monate

Hinweise

Erforderliche Unterlagen zur Bewertung eines bebauten Grundstücks
Allgemein:
  • Angaben über in den letzten Jahren durchgeführte wesentliche Instandsetzungs-/Modernisierungsmaßnahmen
  • Angaben über eventuell bestehende Baumängel/Bauschäden
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) (sofern vorhanden)
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung (sofern vorhanden)
  • Baugenehmigungsunterlagen (sofern vorhanden)
  • Energieausweis (sofern vorhanden)
Wenn keine Eigennutzung vorliegt:
  • Mieterliste mit Mieteinnahmen, Mietvertragslaufzeit und Zeitpunkt der letzten Mieterhöhung
  • Aufstellung der nicht umlagefähigen Betriebskosten
Wenn Wohnungs- oder Teileigentum vorliegt:
  • Teilungserklärung inklusive Aufteilungsplan
  • Angaben zur aktuellen Höhe der Instandhaltungsrücklage

Leikanummer

99123007000000

Kontakt

Lukas Fuerst-Vonbrunn

Telefon: 0 21 51 / 86-3882

E-Mail: l.fuerst-vonbrunn@krefeld.de

Zimmer 213

Anschrift

Vermessung, Kataster und Liegenschaften

Friedrichstraße 25

47798 Krefeld

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