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Spielgeräte - Aufstellort als geeignet bestätigen lassen
Zuletzt geändert: 17.03.2023 10:55:31 CET
Erteilung von Geeignetheitsbestätigungen über Orte, an denen Spielgeräte aufgestellt werden sollen.
Informationen zur Dienstleistung
Spielgeräte im Sinne des § 33c Abs. 1 GewO dürfen nur aufgestellt werden, wenn die zuständige Behörde die Geeignetheit des Aufstellortes schriftlich bestätigt hat.
Rechtliche Grundlagen
Unterlagen
Aufstellerlaubnis
Gebühren
Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis wird bei Antragstellung fällig und beträgt, abhängig vom Umfang, zwischen 30,00 und 600,00 Euro (Tarifstelle 12.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung)
Bearbeitungszeit
4 bis 6 Wochen
Leikanummer
99050027000000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Elbestr. 7
47800 Krefeld