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Spielgeräte im Sinne des § 33c Abs. 1 GewO dürfen nur aufgestellt werden, wenn die zuständige Behörde die Geeignetheit des Aufstellortes schriftlich bestätigt hat.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Spielgeräte - Aufstellort als geeignet bestätigen lassen

Zuletzt geändert: 17.03.2023 10:55:31 CET

Erteilung von Geeignetheitsbestätigungen über Orte, an denen Spielgeräte aufgestellt werden sollen.

Informationen zur Dienstleistung

Spielgeräte im Sinne des § 33c Abs. 1 GewO dürfen nur aufgestellt werden, wenn die zuständige Behörde die Geeignetheit des Aufstellortes schriftlich bestätigt hat.

Rechtliche Grundlagen

Gewerbeordnung (GewO)

Unterlagen

Aufstellerlaubnis

Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis wird bei Antragstellung fällig und beträgt, abhängig vom Umfang, zwischen 30,00 und 600,00 Euro (Tarifstelle 12.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung)

Bearbeitungszeit

4 bis 6 Wochen


Leikanummer

99050027000000

Kontakt

R. Eichholz

Telefon: 0 21 51 / 86-2317

E-Mail: r.eichholz@krefeld.de

Zimmer 116

Marion Roosen

Telefon: 0 21 51 / 86-2312

E-Mail: m.roosen@krefeld.de

Zimmer 116

Mareike Heim-Neumann

Telefon: 0 21 51 / 86-2158

E-Mail: m.heim-neumann@krefeld.de

Zimmer 11

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Elbestr. 7

47800 Krefeld