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Dringender Aufruf zum Pflichtumtausch von Papierführerscheinen für die Geburtenjahrgänge 1953 - 1970

Den Umtausch können Sie online beantragen. Möchten Sie das Online-Angebot nicht in Anspruch nehmen, können Sie online einen Termin vereinbaren.

Die Führerscheinstelle des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung ruft nochmals dringend dazu auf, den Papier-Führerschein jetzt umzutauschen. Es sind zahlreiche Termine für den Pflichtumtausch - auch noch kurzfristig - verfügbar.

Für den Pflichtumtausch steht ein Online-Formular zur Verfügung (siehe unten). Das Formular kann ausgefüllt und ausgedruckt werden. Die Bezahlung des Führerschein-Umtausches erfolgt in dem Falle mit e-Payment. Dem Antrag sind ein biometrisches Lichtbild und der Original-Führerschein (eine Kopie reicht nicht aus) beizufügen. Die Unterlagen müssen postalisch an die Führerscheinstelle gesandt oder können in einem verschlossenen Umschlag direkt an der Elbestraße 7 oder bei den Bürgerservicebüros in den Briefkasten eingeworfen werden. Für den Papierführerschein wird danach die Gültigkeit auf zwei Monate befristet und umgehend zurückgesandt. Der neue Kartenführerschein wird binnen weniger Wochen direkt von der Bundesdruckerei an die Wohnanschrift übersandt. So entfallen bisher notwendige persönliche Vorsprachen für den Antrag und die Führerscheinabholung.

Möchten Bürgerinnen und Bürger den Papierführerschein nicht übersenden, ist kein Online-Antrag möglich, sondern ein Termin zur persönlichen Vorsprache erforderlich. Der alte Führerschein wird befristet für zwei Monate sofort wieder ausgehändigt und der neue Führerschein unmittelbar von der Bundesdruckerei übersandt. Termine können direkt hier gebucht werden.

Die Gebühr für den Pflichtumtausch beträgt inkl. Direktversand 30,40 Euro.

Informationen zum Direktversand

Bei Inanspruchnahme des Direktversands wird Ihnen der neue Führerschein direkt von der Bundesdruckerei an Ihre bei Antragstellung angegebene Wohnadresse übersandt. Es entfällt die Abholung des Führerscheins und somit der Gang zur Führerscheinstelle. Spätere Änderungen der Adresse können von der Bundesdruckerei allerdings nicht berücksichtigt werden. Änderungen Ihrer Adresse sind der Fahrerlaubnisbehörde umgehend mitzuteilen. Entstehende Mehrkosten durch eine erneute Versendung des Führerscheins sind von Ihnen zu tragen.

Der neue EU-Kartenführerschein wird Ihnen von der Deutschen Post AG per Einwurfeinschreiben zugestellt. Nach dem Einwurf in den Briefkasten Ihrer angegebenen Anschrift gilt die Zustellung als erbracht. Geht Ihnen der Führerschein nach der Zustellung verloren, tragen Sie die Kosten für Ausfertigung eines neuen Führerscheins.

Ihre Adressdaten werden ausschließlich für den einmaligen Direktversand an die Bundesdruckerei weitergeleitet.

Achtung:

Ein direkter Versand ist nur möglich, wenn der Originalführerschein der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt wird. Auf dem Führerschein muss eine Befristung durch einen Aufkleber eingetragen und er muss entwertet werden. So wird der Führerschein zu einem bestimmten Termin ungültig und braucht nicht abgegeben werden. Nur so wird kostenfrei sichergestellt, dass Sie für den Zeitraum bis zum Erhalt des neuen Kartenführerscheins einen Nachweis über den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis haben. Der befristete Führerschein wird Ihnen nach Bearbeitung Ihres Antrags wieder zugesandt/ausgehändigt.

Sollte der Führerschein nicht innerhalb von 6 Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eintreffen oder Sie stellen eine unkorrekte Eintragung fest, bitten wir Sie, sich direkt an die Fahrerlaubnisbehörde (pflichtumtausch@krefeld.de) zu wenden. Wir werden uns um Ihr Anliegen kümmern und ggf. mit der Bundesdruckerei Kontakt aufnehmen um die Sendung zu verfolgen.

Wenn Sie noch einen alten Papierführerschein oder einen Kartenführerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, haben, müssen Sie diesen auf den neuen EU-Kartenführerschein umstellen lassen. Grund für die Anordnung des Umtausches durch Vorgaben der EU ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.

Um dies in der Praxis effektiv umzusetzen, wurde ein Stufenplan eingeführt. Er soll den Prozess des Umtauschs strukturieren und Engpässe angesichts der Massen an umzutauschenden Dokumenten vermeiden. Die neuen EU-Führerscheine sind nach den Vorgaben der sogenannten 3. EG-Führerscheinrichtlinie - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet.

Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Umtausch, Pflichtumtausch, Verlängerung, Umtauschantrag, Umstellung, Stufenplan, Straßenverkehr, Führerschein, Führerscheinumtausch, Führerscheinpflichtumtauschhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/fuehrerschein-umtauschen-pflichtumtausch/Umstellung: 25,30 Euro zzgl. 5,10 Euro Direktversand gültiger Personalausweis oder Reisepass Führerschein ein Lichtbild (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm) Das Lichtbild können Sie vor Ort am Speed Capture Kiosk einfach und schnell selbst erfassen, ebenso wie Ihre Unterschrift. Die Kosten betragen 6,00 Euro und werden bei Antragstellung erhoben. Auszug aus der Führerscheindatei (sogenannte Karteikartenabschrift), wenn der letzte Führerschein nicht in Krefeld ausgestellt wurde
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)

Zuletzt geändert: 27.06.2023 10:31:37 CEDT

Dringender Aufruf zum Pflichtumtausch von Papierführerscheinen für die Geburtenjahrgänge 1953 - 1970

Den Umtausch können Sie online beantragen. Möchten Sie das Online-Angebot nicht in Anspruch nehmen, können Sie online einen Termin vereinbaren.

Die Führerscheinstelle des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung ruft nochmals dringend dazu auf, den Papier-Führerschein jetzt umzutauschen. Es sind zahlreiche Termine für den Pflichtumtausch - auch noch kurzfristig - verfügbar.

Für den Pflichtumtausch steht ein Online-Formular zur Verfügung (siehe unten). Das Formular kann ausgefüllt und ausgedruckt werden. Die Bezahlung des Führerschein-Umtausches erfolgt in dem Falle mit e-Payment. Dem Antrag sind ein biometrisches Lichtbild und der Original-Führerschein (eine Kopie reicht nicht aus) beizufügen. Die Unterlagen müssen postalisch an die Führerscheinstelle gesandt oder können in einem verschlossenen Umschlag direkt an der Elbestraße 7 oder bei den Bürgerservicebüros in den Briefkasten eingeworfen werden. Für den Papierführerschein wird danach die Gültigkeit auf zwei Monate befristet und umgehend zurückgesandt. Der neue Kartenführerschein wird binnen weniger Wochen direkt von der Bundesdruckerei an die Wohnanschrift übersandt. So entfallen bisher notwendige persönliche Vorsprachen für den Antrag und die Führerscheinabholung.

Möchten Bürgerinnen und Bürger den Papierführerschein nicht übersenden, ist kein Online-Antrag möglich, sondern ein Termin zur persönlichen Vorsprache erforderlich. Der alte Führerschein wird befristet für zwei Monate sofort wieder ausgehändigt und der neue Führerschein unmittelbar von der Bundesdruckerei übersandt. Termine können direkt hier gebucht werden.

Die Gebühr für den Pflichtumtausch beträgt inkl. Direktversand 30,40 Euro.

Informationen zum Direktversand

Bei Inanspruchnahme des Direktversands wird Ihnen der neue Führerschein direkt von der Bundesdruckerei an Ihre bei Antragstellung angegebene Wohnadresse übersandt. Es entfällt die Abholung des Führerscheins und somit der Gang zur Führerscheinstelle. Spätere Änderungen der Adresse können von der Bundesdruckerei allerdings nicht berücksichtigt werden. Änderungen Ihrer Adresse sind der Fahrerlaubnisbehörde umgehend mitzuteilen. Entstehende Mehrkosten durch eine erneute Versendung des Führerscheins sind von Ihnen zu tragen.

Der neue EU-Kartenführerschein wird Ihnen von der Deutschen Post AG per Einwurfeinschreiben zugestellt. Nach dem Einwurf in den Briefkasten Ihrer angegebenen Anschrift gilt die Zustellung als erbracht. Geht Ihnen der Führerschein nach der Zustellung verloren, tragen Sie die Kosten für Ausfertigung eines neuen Führerscheins.

Ihre Adressdaten werden ausschließlich für den einmaligen Direktversand an die Bundesdruckerei weitergeleitet.

Achtung:

Ein direkter Versand ist nur möglich, wenn der Originalführerschein der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt wird. Auf dem Führerschein muss eine Befristung durch einen Aufkleber eingetragen und er muss entwertet werden. So wird der Führerschein zu einem bestimmten Termin ungültig und braucht nicht abgegeben werden. Nur so wird kostenfrei sichergestellt, dass Sie für den Zeitraum bis zum Erhalt des neuen Kartenführerscheins einen Nachweis über den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis haben. Der befristete Führerschein wird Ihnen nach Bearbeitung Ihres Antrags wieder zugesandt/ausgehändigt.

Sollte der Führerschein nicht innerhalb von 6 Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eintreffen oder Sie stellen eine unkorrekte Eintragung fest, bitten wir Sie, sich direkt an die Fahrerlaubnisbehörde (pflichtumtausch@krefeld.de) zu wenden. Wir werden uns um Ihr Anliegen kümmern und ggf. mit der Bundesdruckerei Kontakt aufnehmen um die Sendung zu verfolgen.

Wenn Sie noch einen alten Papierführerschein oder einen Kartenführerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, haben, müssen Sie diesen auf den neuen EU-Kartenführerschein umstellen lassen. Grund für die Anordnung des Umtausches durch Vorgaben der EU ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.

Um dies in der Praxis effektiv umzusetzen, wurde ein Stufenplan eingeführt. Er soll den Prozess des Umtauschs strukturieren und Engpässe angesichts der Massen an umzutauschenden Dokumenten vermeiden. Die neuen EU-Führerscheine sind nach den Vorgaben der sogenannten 3. EG-Führerscheinrichtlinie - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet.

Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Weitere Informationen

(Papier-)Führerscheine, die bis einschließlich 31. 12.1998 ausgestellt worden sind:
 
Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-InhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1953 bis 195819.01.2022
1959 bis 196419.01.2023
1965 bis 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025
(Karten-)Führerscheine, die ab 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt worden sind:
 
AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 200119.01.2026
2002 bis 200419.01.2027
2005 bis 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 bis 18.01.201319.01.2033
(Karten-)Führerscheine, die ab 19.01.2013 bis 2018 ausgestellt worden sind:
 
AusstellungsjahrUmtauschjahr
19.01.2013 bis 31.12.20132028
20142029
20162031
20172032
20182033

Rechtliche Grundlagen

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • ein Lichtbild (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)
    Das Lichtbild können Sie vor Ort am Speed Capture Kiosk einfach und schnell selbst erfassen, ebenso wie Ihre Unterschrift. Die Kosten betragen 6,00 Euro und werden bei Antragstellung erhoben.
  • Auszug aus der Führerscheindatei (sogenannte Karteikartenabschrift), wenn der letzte Führerschein nicht in Krefeld ausgestellt wurde

Formen der Antragstellung

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Krefeld haben, können Sie den Pflicht-Umtauschantrag online vorbereiten. Möchten Sie dieses Angebote nicht annehmen, können Sie hier einen Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbaren.

Beim Online-Antrag müssen Sie diesen ausfüllen, ausdrucken und mit Ihrem Original-Papierführerschein und einem biometrischen Lichtbild (35 x 45 mm) an die Führerscheinstelle, Elbestraße 7, 47800 Krefeld postalisch übersenden oder in einem verschlossenen Umschlag in den dortigen Briefkasten einwerfen. Darüber hinaus stehen Ihnen auch die Briefkästen der Bezirksverwaltungsstellen und Rathäuser zur Verfügung.

Sind neben dem bloßen Umtausch weitere Dienstleistungen erforderlich (z.B. Verlängerung Fahrerlaubnis C- oder D-Klassen oder Eintragung einer Schlüsselzahl, z.B. 196, 197), ist eine persönliche Antragstellung in der Führerscheinstelle erforderlich. Hier können Sie einen Termin buchen. Eine Online-Antragstellung kann in diesen Fällen leider nicht erfolgen.

Gebühren

Umstellung: 25,30 Euro zzgl. 5,10 Euro Direktversand

Hinweise

Um längere Wartezeiten zu verhindern können Sie über die Online-Terminvergabe Termine für Ihr Anliegen buchen.


Leikanummer

99108049012003

Kontakt

FB 32 Pflichtumtausch

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: pflichtumtausch@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten

Elbestr. 7

47800 Krefeld

Downloads

Formulare