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Der Rat der Stadt Krefeld führt gemäß § 48 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 23 der Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse der Stadt Krefeld grundsätzlich mindestens zweimal im Jahr eine Einwohnerfragestunde durch. Verbindlich werden Ort und Zeit durch die Festsetzung der Tagesordnung festgelegt. Die örtliche Presse veröffentlicht zudem vor der jeweiligen Sitzung einen Aufruf, Fragen zur Einwohnerfragestunde zu stellen.

Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Krefeld kann höchstens zwei Fragen einreichen, diese müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.

Die Fragen werden in der Ratssitzung von dem Oberbürgermeister mündlich beantwortet, wenn die jeweilige Fragestellerin beziehungsweise der Fragesteller anwesend ist.

Ist eine Beantwortung der Fragen nicht möglich oder sind die Fragestellerinnen beziehungsweise die Fragesteller nicht anwesend, erfolgt eine schriftliche Beantwortung.

Die Einwohnerfragestunde dauert höchstens 60 Minuten. Fragen, die innerhalb dieser Zeit nicht beantwortet sind, werden schriftlich beantwortet.

Zu jeder Frage kann nach Beantwortung eine Zusatzfrage von der Fragestellerin beziehungsweise dem Fragesteller gestellt werden.

Fragen, Einwohnerfragestunde, Zusatzfragen, Tagesordnung, Ratssitzunghttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/einwohnerfragestunde-fragen-an-den-rat/Es fallen keinerlei Gebühren an.
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Einwohnerfragestunde - Fragen an den Rat

Zuletzt geändert: 19.07.2023 20:00:47 CEDT

Der Rat der Stadt Krefeld führt gemäß § 48 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 23 der Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse der Stadt Krefeld grundsätzlich mindestens zweimal im Jahr eine Einwohnerfragestunde durch. Verbindlich werden Ort und Zeit durch die Festsetzung der Tagesordnung festgelegt. Die örtliche Presse veröffentlicht zudem vor der jeweiligen Sitzung einen Aufruf, Fragen zur Einwohnerfragestunde zu stellen.

Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Krefeld kann höchstens zwei Fragen einreichen, diese müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.

Die Fragen werden in der Ratssitzung von dem Oberbürgermeister mündlich beantwortet, wenn die jeweilige Fragestellerin beziehungsweise der Fragesteller anwesend ist.

Ist eine Beantwortung der Fragen nicht möglich oder sind die Fragestellerinnen beziehungsweise die Fragesteller nicht anwesend, erfolgt eine schriftliche Beantwortung.

Die Einwohnerfragestunde dauert höchstens 60 Minuten. Fragen, die innerhalb dieser Zeit nicht beantwortet sind, werden schriftlich beantwortet.

Zu jeder Frage kann nach Beantwortung eine Zusatzfrage von der Fragestellerin beziehungsweise dem Fragesteller gestellt werden.

Rechtliche Grundlagen

§ 48 Absatz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 23 Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse der Stadt Krefeld

Formen der Antragstellung

Postalisch, per E-Mail oder über ein Online-Formular unten auf dieser Seite

Gebühren

Es fallen keinerlei Gebühren an.

Bearbeitungszeit

Sie erhalten innerhalb einer Woche eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Einwohnerfrage.

Hinweise

Die Angabe der Wohnanschrift der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers ist zwingend erforlderlich.

Fristen

Die Einwohnerfragen müssen spätestens 14 Tage vor der entsprechenden Ratssitzung schriftlich beim Oberbürgermeister eingehen.


Leikanummer

99030005000000

Kontakt

Rat und Ehrenamt

Karsten Schüller

Telefon: 0 21 51 / 86-1551

E-Mail: ratundehrenamt@krefeld.de

Anschrift

Rathaus

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld

Formulare