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Einschulungsuntersuchung
Zuletzt geändert: 08.12.2022 21:04:56 CET
Alle Kinder müssen vor der Einschulung ärztlich untersucht werden. Diese Untersuchung wird vom Gesundheitsamt durchgeführt und dient der Feststellung, ob die Kinder die nötige Schulreife haben. Es werden Befunde zu Körpergröße, Gewicht, grob- und feinmotorischen Fähigkeiten, internistischen- und orthopädischen Untersuchungen sowie dem Impfstatus erhoben. Außerdem werden ein Seh-, Farbseh- und Hörtest durchgeführt.
Die Einladung erfolgt nach Geburtsdatum und nicht alphabetisch.
Sollten sich in einem der Bereiche Auffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen ergeben, so wird dies mit den Eltern besprochen und es werden Empfehlungen zu weiteren Untersuchungen bzw. Förderung oder Therapie gegeben.
Rechtliche Grundlagen
- Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG)
- Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (AO-GS)
Unterlagen
Wir möchten uns gerne ein umfassendes Bild vom Entwicklungsstand und möglichen Erkrankungen Ihres Kindes machen. Bringen Sie deshalb bitte zu allen Untersuchungen folgende Unterlagen mit:
- Vorsorgeheft
- Impfausweis
- Fragebogen (erhalten Sie von uns)
- medizinische Unterlagen (Arzt-, Krankenhaus-, SPZ-, Therapieberichte)
- Brille (falls vorhanden)
Leikanummer
99088028000000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Gesundheit
Gartenstraße 32
47798 Krefeld