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Doktortitel in das Melderegister eintragen
Zuletzt geändert: 04.01.2023 10:04:21 CET
Die Speicherung des Doktortitels im Melderegister darf nur mit folgenden Abkürzungen und nur mit den nachstehenden Zusätzen eingetragen werden: "Dr.", "Dr.h.c.", "Dr.eh".
Voraussetzung ist der Nachweis zur Führung des Doktorgrades (ohne weiteren Zusatz) durch die Verleihungsurkunde oder ein Besitzzeugnis. Andere akademische Grade (z.B. Diplomgrad, Magistergrad) dürfen nicht eingetragen werden.
Rechtliche Grundlagen
§ 3 Absatz 1 Nr. 4 Bundesmeldegesetz
Unterlagen
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
- geeigneter Nachweis zur Führung des Doktorgrades
Formen der Antragstellung
Online-Formular
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungsdauer beträgt fünf Werktage nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
Hinweise
Eine Beantragung ausländischer Doktorgrade ist online nicht möglich. Nutzen Sie hierzu bitte das entsprechende Antragsformular.
Die Berechtigung, den ausländischen akademischen Grad des Doktors (ohne Zusatz) zu führen, ist durch eine Genehmigungsurkunde nachzuweisen. Ist nach dieser Urkunde der "Dr." mit einem Zusatz zu führen (z.B. Dr. USA, Dr. Universität), so ist ein Eintrag weder im Melderegister noch im Pass oder Personalausweis zulässig.
Kontakt
Anschrift
Bürgerservice Krefeld Mitte
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Links
Formulare
- Eintragung eines Doktortitels in das Melderegister- Antrag - online einreichbar - Formularassistent
- Eintragung eines ausländischen Doktortitels in das Melderegister - Antrag - Formularassistent