Inhaltsbereich
Dienstaufsichtsbeschwerde beantragen
Zuletzt geändert: 30.11.2022 07:06:35 CET
Möchten Sie das persönliche Verhalten oder die Art und Weise der Aufgabenwahrnehmung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Stadtverwaltung Krefeld rügen, so haben Sie die Möglichkeit, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist weder an eine bestimmte Form, noch an Fristen gebunden. Es ist jedoch sinnvoll, eine Beschwerde schriftlich und zeitnah einzureichen und das vorgeworfene Fehlverhalten genau zu bezeichnen.
Rechtliche Grundlagen
Gebühren
Im Rahmen der Beschwerdebearbeitung entstehen Ihnen als beschwerdeführender Person keine Kosten.
Hinweise
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann kein förmliches Rechtsmittel in Form eines Widerspruchs oder eines gerichtlichen Verfahrens ersetzen.
Auch kann im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde keine andere Sachentscheidung erreicht werden. Soll außerhalb eines förmlichen Verfahrens eine andere Entscheidung in der Sache herbeigeführt werden, so kann eine Fachaufsichtsbeschwerde eingelegt werden.
Leikanummer
99030015000000
Kontakt
Anschrift
Büro Oberbürgermeister
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld