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Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW für Maßnahmen an oder in der engeren Umgebung von Denkmälern bzw. Abgabe von denkmalrechtlichen Stellungnahmen im Rahmen von (nach anderen gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen) Planfeststellungen, Genehmigungen, Erlaubnissen, Bewilligungen, Zulassungen oder Zustimmungen (zum Beispiel Bauanträgen).

Dies dient der Sicherstellung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in Erfüllung der Aufgaben als untere Denkmalbehörde.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Denkmalschutzrechtliche Stellungnahmen

Zuletzt geändert: 21.09.2022 06:46:27 CEDT

Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW für Maßnahmen an oder in der engeren Umgebung von Denkmälern bzw. Abgabe von denkmalrechtlichen Stellungnahmen im Rahmen von (nach anderen gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen) Planfeststellungen, Genehmigungen, Erlaubnissen, Bewilligungen, Zulassungen oder Zustimmungen (zum Beispiel Bauanträgen).

Dies dient der Sicherstellung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in Erfüllung der Aufgaben als untere Denkmalbehörde.

Formen der Antragstellung

  • "schriftlich mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen“ (§ 26 DSchG NRW), da dies
  • auch für die Aktendokumentation wichtig ist

Gebühren

keine

Bearbeitungszeit

1 bis 2 Wochen


Leikanummer

99033002001000

Kontakt

Julia Kollosche

Telefon: 0 21 51 / 86-3750

E-Mail: julia.kollosche@krefeld.de

Zimmer 40

Christiane Nolis

Telefon: 0 21 51 / 86-3756

E-Mail: christiane.nolis@krefeld.de

Zimmer 43

Pia Kobylecky

Telefon: 0 21 51 / 86-3752

E-Mail: pia.kobylecky@krefeld.de

Zimmer 39

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Konrad-Adenauer-Platz 17

47803 Krefeld

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