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Denkmalschutzrechtliche Stellungnahmen
Zuletzt geändert: 21.09.2022 06:46:27 CEDT
Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW für Maßnahmen an oder in der engeren Umgebung von Denkmälern bzw. Abgabe von denkmalrechtlichen Stellungnahmen im Rahmen von (nach anderen gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen) Planfeststellungen, Genehmigungen, Erlaubnissen, Bewilligungen, Zulassungen oder Zustimmungen (zum Beispiel Bauanträgen).
Dies dient der Sicherstellung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in Erfüllung der Aufgaben als untere Denkmalbehörde.
Formen der Antragstellung
- "schriftlich mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen“ (§ 26 DSchG NRW), da dies
- auch für die Aktendokumentation wichtig ist
Gebühren
keine
Bearbeitungszeit
1 bis 2 Wochen
Leikanummer
99033002001000
Kontakt
Anschrift
Stadt- und Verkehrsplanung
Konrad-Adenauer-Platz 17
47803 Krefeld
Links
Formulare
- Denkmalschutzrechtliche Genehmigung - Antrag auf Erteilung - Formularassistent