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Maßnahmen, die für den Erhalt eines Denkmales notwendig sind, können steuermindernd bei den Finanzämtern geltend gemacht werden. Die dazu erforderlichen Bescheinigungen stellt die Untere Denkmalbehörde auf Antrag aus.

Voraussetzung ist, dass das Gebäude in die Denkmalliste eingetragen ist und für die Maßnahmen zuvor eine denkmalrechtliche Erlaubnis von der Unteren Denkmalbehörde erteilt wurde.

Bescheinigung, Antrag, Sanierungsgebieten, Baudenkmale, Ausstellung, Westfalen, Verwaltungsgebührenordnung, Unteren, Untere, Umständenhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/denkmal-bescheinigung-fuer-steuerliche-beguenstigungen/Gemäß Tarifstelle 4a.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) betragen die Gebühren zurzeit: 1 Prozent der bescheinigten Aufwendungen bis 250.000,00 Euro, unter Umständen zuzüglich 0,5 Prozent der über 250.000,00 Euro bescheinigten Aufwendungen bis 500.000,00 Euro, unter Umständen zuzüglich 0,25 Prozent der über 500.000,00 Euro bescheinigten Aufwendungen, jedoch insgesamt höchstens 25.000,00 Euro Bescheinigungen unter 5.000,00 Euro sind gebührenfrei Sollten die zu bescheinigenden Aufwendungen mehreren Eigentümern zuzurechnen sein, so ist die Gebühr zunächst für das gesamte Baudenkmal zu ermitteln und dann auf die Eigentümer nach ihrem Anteil an der Bescheinigungssumme zu verteilen. Neben dem ausgefüllten Antragsformular ist eine Erläuterung der durchgeführten Baumaßnahmen mit umfassender Darstellung der Arbeiten inklusive Fotomaterial einzureichen. Dazu sind alle Originalrechnungen sortiert nach Gewerken unter Angabe der Auftragnehmer,der erbrachten Leistungen, dem Rechnungsdatum und dem Rechnungsbetrag vorzulegen.
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Denkmal - Bescheinigung für steuerliche Begünstigungen für Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten (Antrag auf Ausstellung)

Zuletzt geändert: 07.10.2022 07:13:27 CEDT

Maßnahmen, die für den Erhalt eines Denkmales notwendig sind, können steuermindernd bei den Finanzämtern geltend gemacht werden. Die dazu erforderlichen Bescheinigungen stellt die Untere Denkmalbehörde auf Antrag aus.

Voraussetzung ist, dass das Gebäude in die Denkmalliste eingetragen ist und für die Maßnahmen zuvor eine denkmalrechtliche Erlaubnis von der Unteren Denkmalbehörde erteilt wurde.

Rechtliche Grundlagen

§ 40 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)

§§ 7 i, 10 f, 11 b des Einkommensteuergesetzes (EStG)

Unterlagen

Neben dem ausgefüllten Antragsformular ist eine Erläuterung der durchgeführten Baumaßnahmen mit umfassender Darstellung der Arbeiten inklusive Fotomaterial einzureichen. Dazu sind alle Originalrechnungen sortiert nach Gewerken unter Angabe der Auftragnehmer,der erbrachten Leistungen, dem Rechnungsdatum und dem Rechnungsbetrag vorzulegen.

Formen der Antragstellung

Online-Formular

Gebühren

Gemäß Tarifstelle 4a.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) betragen die Gebühren zurzeit:

1 Prozent der bescheinigten Aufwendungen bis 250.000,00 Euro, unter Umständen zuzüglich

0,5 Prozent der über 250.000,00 Euro bescheinigten Aufwendungen bis 500.000,00 Euro, unter Umständen zuzüglich

0,25 Prozent der über 500.000,00 Euro bescheinigten Aufwendungen, jedoch insgesamt höchstens 25.000,00 Euro

Bescheinigungen unter 5.000,00 Euro sind gebührenfrei

Sollten die zu bescheinigenden Aufwendungen mehreren Eigentümern zuzurechnen sein, so ist die Gebühr zunächst für das gesamte Baudenkmal zu ermitteln und dann auf die Eigentümer nach ihrem Anteil an der Bescheinigungssumme zu verteilen.

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