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Daueraufenthalt-EU beantragen
Zuletzt geändert: 12.08.2021 20:00:23 CEDT
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristete Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige und deren Familienangehörige. Als Drittstaatsangehörige gelten Staatsangehörige aus allen Ländern, mit Ausnahme der EU, der Schweiz, Island, Lichtenstein und Norwegen.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bietet die gleichen Rechte wie die Niederlassungserlaubnis, darüber hinaus können Sie unter erleichterten Bedingungen in den Ländern der Europäischen Union (ausgenommen Irland, Dänemark, Großbritanien) leben, arbeiten oder studieren.
Grundsätzlich können Sie die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen, wenn
- Sie seit fünf Jahren rechtmäßig leben und eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die nicht zu eine mvorübergehenden Zweck (z.B. Studium) oder aus humanitären Gründen erteilt wurde.
- Ihr Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist,
- Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1- Sprachniveau nach Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen) verfügen,
- Sie einen Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erbringen können und,
- Sie über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügen,
Da aber je nach Rechtsgrundlage und Fallgestaltung die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über die genauen Bestimmungen.
Rechtliche Grundlagen
Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Biometrisches Passfoto
- Nachweise über den gesicherten Lebensunterhalt,
bei Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern:
- Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate
- Bestätigiung des Arbeitgebers über Art und Dauer der aktuellen Beschäftigung
bei Selbständigen/Freiberuflichen:
- Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
- Krankenversicherungsnachweis
- eventuell Gewerbeanmeldung - Nachweis über die aktuelle Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung:
- bei Mietwohnungen eine aktuelle Bestätigung des Vermieter oder Kontoauszüge über die Warmmiete/Nebenkosten
- bei Wohneigentum ein Nachweis über Ratenzahlung bei Krediten und über die monatlichen Nebenkosten. - Nachweis über eine ausreichende Altersversorgung:
- Nachweis über 60 Monate geleistete Pflichtbeiträge bei der Deutschen Rentenversicherung, oder
- Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Vericherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Vicherungsunternehmens. - Nachweis/Zeugnis über erfolgreichen Besuch des Integrationskurses/Sprachkurses:
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs, oder
- Zeugnisse und/oder Studiennachweise über eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Gebühren
109,00 Euro
Bearbeitungszeit
ca. 12 Wochen
Hinweise
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel ist auch in Form einer Niederlassungserlaubnis möglich. Ob für Sie eine eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU oder Niederlassungserlaubnis empfehlenswert ist, hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Die Abteilung Migration informiert und berät Sie gerne.
Leikanummer
99010002000000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Migration und Integration
Am Hauptbahnhof 5
47798 Krefeld
Formulare
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag auf Erteilung, Verlängerung - online einreichbar - Formularassistent
- Arbeitgeberbescheinigung für Niederlassungserlaubnis - online einreichbar - Formularassistent
- Wohnraumbescheinigung für Niederlassungserlaubnis - online einreichbar - Formularassistent