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Ausbildungsförderung (BAföG)
Zuletzt geändert: 11.05.2022 14:44:06 CEDT
Nicht nur Studenten sondern auch Schüler haben die Möglichkeit, Förderleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zu beantragen.
Welche Schulformen förderfähig sind, wer für Sie zuständig ist, welche Art der Förderung in Frage kommt und einiges mehr, erfahren Sie beim Amt für Ausbildungsförderung.
Grundsätzlich ist für Studenten das Amt für Ausbildungsförderung an der staatlichen Hochschule (Studentenwerk) zuständig, an der die Immatrikulation erfolgt.
Für Schüler ist in der Regel das kommunale Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk die Eltern Ihren Wohnsitz haben. Anträge zum BAföG erhalten Sie in allen Bürgerbüros der Stadt Krefeld, im Internet oder beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Krefeld.
Mehr zum Thema BAföG finden Sie hier
Unterlagen
Zu finden im Antragsformular, Antrag auf Ausbildungsförderung Formblatt 1.
Formen der Antragstellung
Sie können Ihren BAföG-Antrag hier online stellen
Gebühren
Keine
Bearbeitungszeit
In der Regel 2 bis 3 Monate
Fristen
freiwilliger Antrag
Leikanummer
99022001000000
Kontakt
Wichtig: Beachten Sie bitte die aktuellen Coronahinweise!
Ausbildungsförderung M - Z
Telefon: 0 21 51 / 86-3236
E-Mail: nicole.flick@krefeld.de
Zimmer RH A380
Anschrift
Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld