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Ziel des BAföG

Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln der Auszubildenden, ihrer Eltern oder etwaigen Ehegatten scheitern. Ziel des BAföG ist es daher, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Wer erhält die Leistungen?

Der Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG hängt von zwei Faktoren ab:

  1. Ist meine Ausbildung förderungsfähig?
  2. Sind meine persönlichen Voraussetzungen erfüllt?

Gefördert werden können Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen sowohl an öffentlichen als auch an gleichwertigen privaten Ausbildungsstätten.

Hierzu zählen z.B.:

  • Berufsfachschulen
  • Fachschulen
  • Fachoberschulen
  • sowie Abendrealschulen ab dem 3. Semester, Abendgymnasien ab dem 4. Semester und Kollegausbildungen ab 1. Semester

In Einzelfällen besteht auch die Möglichkeit, für allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10 Leistungen zu erhalten.

Leistungen der Schülerförderung werden immer zu 100 % als Zuschuss gewährt, d.h. es besteht keine Rückzahlungsverpflichtung.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

BAföG - Ausbildungsförderung

Zuletzt geändert: 20.03.2023 14:04:55 CET

Ziel des BAföG

Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln der Auszubildenden, ihrer Eltern oder etwaigen Ehegatten scheitern. Ziel des BAföG ist es daher, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Wer erhält die Leistungen?

Der Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG hängt von zwei Faktoren ab:

  1. Ist meine Ausbildung förderungsfähig?
  2. Sind meine persönlichen Voraussetzungen erfüllt?

Gefördert werden können Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen sowohl an öffentlichen als auch an gleichwertigen privaten Ausbildungsstätten.

Hierzu zählen z.B.:

  • Berufsfachschulen
  • Fachschulen
  • Fachoberschulen
  • sowie Abendrealschulen ab dem 3. Semester, Abendgymnasien ab dem 4. Semester und Kollegausbildungen ab 1. Semester

In Einzelfällen besteht auch die Möglichkeit, für allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10 Leistungen zu erhalten.

Leistungen der Schülerförderung werden immer zu 100 % als Zuschuss gewährt, d.h. es besteht keine Rückzahlungsverpflichtung.

Formen der Antragstellung

Die Zuständigkeit liegt in der Regel beim Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern, in Ausnahmefällen am Wohnort des Schülers oder der Schülerin.

Für Studenten sind die jeweiligen Studierendenwerke am Studienort zuständig.

Für Schüler einer Fachschule (Aufstiegs-BAföG) ist die Bezirksregierung Köln zuständig (neu, seit der BAföG-Reform 2022).

Bezirksregierung Köln
Dezernat 49
50606 Köln
Telefon: 02 21 /1 47 49 80

Die erforderlichen Antragsformulare liegen im Eingangsbereich des Rathauses aus.

Sie erhalten diese aber online auf der Internetseite des Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihren BAföG-Antrag digital zu stellen.

Fristen

freiwilliger Antrag


Leikanummer

99022001000000

Kontakt

Sebastian Esser

Ausbildungsförderung A bis K

Telefon: 0 21 51 / 86-3668

E-Mail: sebastian.esser@krefeld.de

Zimmer A380

Kathrin Brauer

Ausbildungförderung L bis Z

Telefon: 0 21 51 / 86-3236

E-Mail: kathrin.brauer@krefeld.de

Zimmer A380

Anschrift

Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld