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Bildungspaket - Kostenübernahme für das gemeinsame Mittagessen beantragen
Zuletzt geändert: 21.02.2023 07:52:03 CET
Wenn Ihr Kind am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege teilnimmt, werden die Kosten dafür vollständig übernommen.
Individuelle Verpflegung (Kiosk, Lebensmittelgeschäft, o. ä.) wird nicht bezuschusst.
Unterlagen
Bitte lassen Sie eine Bescheinigung von der Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ausfüllen. Mit dieser Bescheinigung können Sie gleichzeitig den Antrag für Ihr Kind stellen, falls bereits ein unterschriebener allgemeiner Antrag (Globalantrag) von Ihnen vorliegt. Anderenfalls reichen Sie bitte zusätzlich einen unterschriebenen allgemeinen Antrag (Globalantrag) ein.
Bitte fügen Sie Ihren aktuellen und vollständigen Sozialleistungsbescheid bei. Hierzu zählt der Bescheid vom Jobcenter, Kinderzuschlagsbescheid, Wohngeldbescheid, Bescheid über Asylbewerberleistungen, Sozialhilfebescheid.
Formen der Antragstellung
Die für die Beantragung der Leistungen notwendigen Formulare sind in der Servicestelle „Bildung und Teilhabe" des Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld, St.-Anton-Straße 69-71, 47798 Krefeld sowie im Foyer des Rathauses und des Stadthauses erhältlich.
Einen Vordruck mit den notwendigen Angaben erhalten Sie in der Regel ebenfalls in der Schule beziehungsweise Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.
Alternativ stehen Ihnen auf dieser Internetseite Formularassistenten für die Antragstellung zur Verfügung. Um die Kostenübernahme für das gemeinsame Mittagessen zu beantragen, ist es notwendig, folgende Formularassistenten auszufüllen:
- Allgemeiner Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (Globalantrag) - (falls bisher noch nicht eingereicht)
- Nachweis/Bestätigung der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege
Bitte füllen Sie den allgemeinen Antrag über den Formularassistenten online aus. Bei Antragstellung ist dieser auszudrucken und zu unterschreiben. Auch für den Nachweis der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung steht Ihnen ein Formularassistent zur Verfügung. Bitte lassen Sie diesen von der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung unterschreiben. Anschließend sind beide Unterlagen bei der unten genannten Stelle einzureichen.
Leikanummer
99107032148000
Kontakt
Arbeitsgruppe IV - Bildung und Teilhabe
Im Downloadbereich finden Sie eine Zuständigkeitenliste mit den Ansprechpartner*innen!
Telefon: 0 21 51 / 86-3161 oder 86-3164, Telefax: 0 21 51 / 86-3165
E-Mail: bildungspaket@krefeld.de
Anschrift
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen (Bildung und Teilhabe)
St.-Anton-Str. 69-71
47798 Krefeld