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Für Personen, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr alleine regeln können, kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.

Die wesentlichen Voraussetzungen sind in § 1814 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) benannt:

"Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer."

Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen.

Soweit der Volljährige auf Grund einer körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Betreuungsbehörde

Zuletzt geändert: 13.06.2023 09:07:50 CEDT

Für Personen, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr alleine regeln können, kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.

Die wesentlichen Voraussetzungen sind in § 1814 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) benannt:

"Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer."

Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen.

Soweit der Volljährige auf Grund einer körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann.

Weitere Informationen

Aufgaben der Betreuungsbehörde:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde nehmen Aufgaben nach dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) wahr.

Aufgaben sind unter anderem:

  • Information und Beratung über rechtliche Betreuungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Unterstützung des Betreuungsgerichtes in Betreuungsverfahren durch Sachverhaltsermittlung und Stellungnahmen
  • Beratung und Unterstützung von Berufsbetreuern und ehrenamtlichen Betreuern
  • Zusammenarbeit mit Betreuungsvereinen und anderen Institutionen
  • Beglaubigungen von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gegen Gebühr
Sprechzeiten:

montags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 9.30 Uhr und nach Vereinbarung.

Rechtliche Grundlagen

  • Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

Kontakt

Andreas Rodenbeck

Gruppenleitung

Telefon: 0 21 51 / 86-3319

E-Mail: andreas.rodenbeck@krefeld.de

Zimmer C 441

Ulrike Scholten-Szonn

Verwaltung, Beglaubigungen

Telefon: 0 21 51 / 86 - 3305

E-Mail: u.scholten-szonn@krefeld.de

Zimmer C 439

Karin Benning

Sachbearbeitung

Telefon: 0 21 51 / 86-3198

E-Mail: Karin.Benning@krefeld.de

Zimmer C 447

Ebru Er

Sachbearbeitung

Telefon: 0 21 51 / 86-3176

E-Mail: ebru.er@krefeld.de

Zimmer C 443

Melanie Kuller

Sachbearbeitung

Telefon: 0 21 51 / 86-3356

E-Mail: Melanie.Kuller@krefeld.de

Zimmer C 447

Barbara Maxin-Gerhards

Sachbearbeitung

Telefon: 0 21 51 / 86-33 32

E-Mail: b.maxin-gerhards@krefeld.de

Zimmer C 436

Mirjam Niederdrenk-Lenders

Sachbearbeitung

Telefon: 0 21 51 / 86-3769

E-Mail: m.Niederdrenk@krefeld.de

Zimmer C 436

Jewgeni Pauli

Sachbearbeitung

Telefon: 0 21 51 / 86-3306

E-Mail: jewgeni.pauli@krefeld.de

Zimmer C 454

Gabriele Wenda

Sachbearbeitung

Telefon: 0 21 51 / 86-3491

E-Mail: gabriele.wenda@krefeld.de

Zimmer C 443

Anschrift

Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld