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Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße - Bestimmung des Fahrweges
Zuletzt geändert: 29.06.2023 16:18:23 CEDT
Für die Beförderung gefährlicher Güter nach § 35 a Abs. 3 GGVSEB wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt.
Rechtliche Grundlagen
§ 35 a Abs. 3 GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt)
Unterlagen
- Ein entsprechender Antrag muss ausgefüllt werden.
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Eisenbahn-Bundesamtes ist dem Antrag beizufügen. Eine Vorlage finden Sie unter Downloads.
Formen der Antragstellung
Der Antrag kann per per Online-Antrag gestellt werden (unten auf dieser Seite) oder in Papierform per Post.
Gebühren
Gebühren (Gefahrgutkostenverordnung - GGKostV, Gebührennummer 104)
- bis 7 Tage - 50,00 Euro
- bis 6 Monate - 100,00 Euro
- bis 1 Jahr - 150,00 Euro
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Fristen
Eine Antragstellung hat 14 Tage vor der geplanten Beförderung zu erfolgen.
Leikanummer
77000000007164
Kontakt
Anschrift
Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestraße 7
47800 Krefeld