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Für die Beförderung gefährlicher Güter nach § 35 a Abs. 3 GGVSEB wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt.

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Stadtverwaltung Krefeld
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Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße - Bestimmung des Fahrweges

Zuletzt geändert: 29.06.2023 16:18:23 CEDT

Für die Beförderung gefährlicher Güter nach § 35 a Abs. 3 GGVSEB wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt.

Rechtliche Grundlagen

§ 35 a Abs. 3 GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt)

Unterlagen

  • Ein entsprechender Antrag muss ausgefüllt werden.
  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Eisenbahn-Bundesamtes ist dem Antrag beizufügen. Eine Vorlage finden Sie unter Downloads.

Formen der Antragstellung

Der Antrag kann per per Online-Antrag gestellt werden (unten auf dieser Seite) oder in Papierform per Post.

Gebühren

Gebühren (Gefahrgutkostenverordnung - GGKostV, Gebührennummer 104)

  • bis 7 Tage - 50,00 Euro
  • bis 6 Monate - 100,00 Euro
  • bis 1 Jahr - 150,00 Euro

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Fristen

Eine Antragstellung hat 14 Tage vor der geplanten Beförderung zu erfolgen.


Leikanummer

77000000007164

Kontakt

Martina Heisters

Telefon: 0 21 51 /86-2154

E-Mail: m.heisters@krefeld.de

Zimmer 202

Anschrift

Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten

Elbestraße 7

47800 Krefeld

Downloads

Formulare