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Bearbeitung der Bauanträge im Hinblick auf die Baumschutzsatzung der Stadt Krefeld sowie des Baugesetzbuches und des Bundesnaturschutzgesetzes.

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Baumfällungen - Bearbeitung Bauanträge hinsichtlich der Baumschutzsatzung

Zuletzt geändert: 03.03.2023 20:01:03 CET

Bearbeitung der Bauanträge im Hinblick auf die Baumschutzsatzung der Stadt Krefeld sowie des Baugesetzbuches und des Bundesnaturschutzgesetzes.

Rechtliche Grundlagen

Unterlagen

Bauantrag

Formen der Antragstellung

Online-Formular, einen Formularassistenten finden Sie am Ende dieser Seite.

Gebühren

Ergeben sich durch den Bauantrag.

Bearbeitungszeit

2 Wochen

Hinweise

Die Federführung hat der Fachbereich Bauaufsicht. Gegebenenfalls muss eine naturschutzrechtliche Befreiung vorliegen, diese erfolgt über den Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz.

Fristen

Je nach Sachverhalt unterschiedlich (z. B. Gefahr in Verzug).


Leikanummer

99093003000000, 99093003001001, 99093003001002

Kontakt

Bernd Altgassen

Telefon: 0 21 51 / 86-2492

E-Mail: bernd.altgassen@krefeld.de

Zimmer 0.25

Lars Kirsten

Telefon: 0 21 51 / 86-2479

E-Mail: lars.kirsten@krefeld.de

Zimmer 0.25

Anschrift

Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz

Uerdinger Str. 202

47799 Krefeld

Formulare