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Bauberatung
Zuletzt geändert: 20.03.2023 15:21:03 CET
Aus personellen Gründen ist das Bauinfo-Büro der Bauaufsicht in der Parkstraße 10 vorübergehend geschlossen.
Derzeit findet keine allgemeine Bauberatung statt. Für Anfragen, die nicht im Zusammenhang mit einem laufenden Vorgang stehen, wenden sich Bauinteressierte bitte an entwurfsverfassende Architekten bzw. Bauingenieure oder reichen eine Bauvoranfrage ein.
Bei Fragen zu laufenden Baugesuchen in Krefeld können Sie sich direkt mit dem für Ihren Bezirk zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung setzen; eine entsprechende Zuständigkeitenliste ist weiter unten im Downloadbereich hinterlegt.
Weitere Informationen
Im Hinblick auf die vielschichtigen und rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit Baumaßnahmen ergeben können, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Bauinfo-Büro in Verbindung setzen. Das Bauinfo-Büro ist Ihre zentrale Anlaufstelle im Vorfeld der Antragstellung für ratsuchende Bürger, Bauherren, Entwurfsverfasser, Investoren und Projektentwickler.
Angesichts der Komplexität des öffentlichen Rechts ist eine Bauberatung empfehlenswert, wenn Sie beispielsweise ein Haus bauen, umbauen, erweitern, anders nutzen oder abbrechen wollen. Im Bauinfo-Büro können Sie sich informieren, was auf diesem oder jenem Grundstück überhaupt möglich ist, wie Ihr geplantes Vorhaben umgesetzt werden kann oder wie Sie Ihr bestehendes Gebäude verändern können.
Auskünfte erfolgen in der Regel auf Grundlage der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), der §§ 30, 34 und 35 des Baugesetzbuches (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO), von Bebauungsplänen und Satzungen der Stadt Krefeld.
Dazu hilft oft ein Blick hier in das „GeoPortal Niederrhein", welches Planungsrecht bei Ihrem Vorhaben anzuwenden ist und was daraus abgeleitet werden kann. Im BiB werden Verfahrensfragen sowie Fragen zu bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit beantwortet.
Planungen für Ihr Vorhaben darf das Bauinfo-Büro nicht leisten. Diese liegen in der Verantwortung Ihrer Entwurfsverfasserin oder Ihres Entwurfsverfassers.
Die Bauberatung durch das Bauinfo-Büro geschieht in der Regel persönlich während der Sprechzeiten des Fachbereichs 63. Eine Terminabsprache ist nicht zwingend erforderlich.
Telefonische Anfragen können erfahrungsgemäß nur zu kleineren Vorhaben beantwortet werden. Persönliche Bauberatungen haben Vorrang, so dass gegebenenfalls Ihr Anruf aus Datenschutzgründen nicht angenommen werden kann.
Aus rechtlichen Gründen ist von formlosen schriftlichen Anfragen (auch per Mail) abzusehen, da diese rechtssicher nur über eine formelle Bauvoranfrage bzw. einen Bauantrag geprüft und beantwortet werden können.
Die ausschließlich mündlichen Auskünfte in der Bauberatung können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nur eine erste grobe Einschätzung über die jeweils vorliegende planungsrechtliche Situation geben. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus den erteilten Auskünften keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden können. Im Rahmen der Bauberatung erhalten Sie vielmehr unverbindliche Hinweise und Empfehlungen, mit denen wir Sie bei der Realisierung Ihres Vorhabens unterstützen möchten.
Beschwerden von Nachbarn, zum Beispiel zu einer aktuellen Bebauung, werden vom Bauinfo-Büro in der Regel nur schriftlich entgegengenommen und intern zur Bearbeitung weitergeleitet. Hier wird gleichzeitig auf die Tarifstelle 2.8.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW hingewiesen, dass „Auf Veranlassung Dritter und in deren Interesse durchgeführte Überprüfungen von baulichen Anlagen, Nutzungen oder Bauarbeiten, sofern ein Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften nicht festgestellt wird" eine Gebühr in Höhe von 50,00 bis 500,00 Euro zu erheben ist.
Öffnungszeiten
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 17.00Uhr
und nach Terminvereinbarung.
Bauvoranfrage
In besonderen Fällen, bei denen die baurechtliche Zulässigkeit in einem solchen Bauberatungsgespräch nicht abschließend geklärt werden kann, wird das Stellen eines Antrags auf Vorbescheid (sogenannte Bauvoranfrage) empfohlen. Der/die zuständige Sachbearbeiter/in kann dann die baurechtliche Zulässigkeit genau und „in Ruhe" prüfen.
Antrag schon gestellt?
Haben Sie bereits für Ihr Vorhaben einen Antrag (Antrag auf Vorbescheid, Bauantrag, oder anderes) gestellt und eine Eingangsbestätigung erhalten, dann wenden Sie sich bitte direkt an den/die für Ihr Vorhaben zuständige/n Sachbearbeiter/in.
Den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in können Sie dem unter „Wer bearbeitet Ihren Antrag" im Internet verfügbaren Straßenverzeichnis oder der Eingangsbestätigung entnehmen.
Rechtliche Grundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
- Satzungen der Stadt Krefeld
Unterlagen
Bitte bringen Sie vorhandene Unterlagen mit, damit das Bauinfo-Büro Ihnen weiterhelfen kann. Als Unterlagen kämen z.B. Skizzen Ihres Vorhabens, Lagepläne, Zeichnungen, Fotos oder ähnliches in Frage, je nachdem was für Ihr Vorhaben wichtig sein könnte. Auch bereits bestehende Baugenehmigungen oder andere Unterlagen, die Sie bereits von uns erhalten haben, sollten Sie mitbringen.
Bei einer geplanten Nutzungsänderung empfiehlt es sich, die Genehmigungsakten zur Bauberatung mitzubringen.
Sollten Ihnen jedoch keine Genehmigungsunterlagen vorliegen, können Sie digitale Bauaktenauszüge bei uns beantragen. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Seite „Bauaktenarchiv". Eine gleichzeitige Bauberatung kann dann gegebenenfalls nach zusätzlicher Abstimmung eines Termins mit dem zuständigen Baubezirk stattfinden.
Hinweise
Hier haben Sie die Möglichkeit, online einen Termin zu laufenden Verfahren zu vereinbaren: Online-Terminvereinbarung
Leikanummer
99012020031000
Kontakt
Anschrift
Bauaufsicht
Parkstraße 10
47829 Krefeld