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Parkerleichterungen für besondere Gruppen
Zuletzt geändert: 17.08.2023 18:04:46 CEDT
Für schwerbehinderte Menschen können Parkerleichterungen unter anderem in Form eines personengebundenen Europäische Union einheitlichen Parkausweises gewährt werden. Parkausweise bieten diverse Parksonderrechte, zum Beispiel das kostenfreie Parken in Parkraumbewirtschaftungszonen.
Informationen zur Dienstleistung
Schwerbehinderte besonderer Personengruppen können bei ihrem nächst gelegenen Bürgerbüro oder bei der Abteilung Straßenverkehr, Elbestraße 7, 47800 Krefeld, Zimmer 1 oder Zimmer 2 einen Antrag auf Parkerleichterung stellen.
Weitere Informationen
Folgende Personengruppen kommen für die Ausstellung der Parkerleichterung in Frage:
a) Blinde Menschen;
b) Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen;
c) Scherbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 allein allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken);
d) Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
e) Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt;
f) Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.
Bei Buchstaben c) und d) kann auf das Merkzeichen B verzichtet werden. Die Unter Verzicht auf das Merkzeichen B ausgestellten Behinderten-Parkausweise sind dann nur in Nordrhein-Westfalen gültig.
Falls eine fachlich medizinische Einschätzung der Schwere der Behinderung durch die in Amtshilfe zuständige Fachbereiche erforderlich ist, kann die Bearbeitungsdauer bis zu sechs Monaten betragen.
Die Antragstellung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Die Parkerleichterung ist gebührenfrei und gilt bundesweit.
Rechtliche Grundlagen
§§ 45 und 46 Straßenverkehrs-Ordnung StVO und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften sowie Erlasse vom 02.07.2009 und 30.11.2015 des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Unterlagen
- Antrag
- Personalausweis
- Lichtbild
- Schwerbehindertenausweis
- eventuell die alte Parkerleichterung
- eventuell Vollmacht
Formen der Antragstellung
Persönlich oder über das Online-Formular, welches am Ende dieser Seite zur Verfügung steht.
Gebühren
Der Antrag ist gebührenfrei.
Fristen
Es ist eine Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen zu berücksichtigen bzw. bei blauen Parkausweisen sofort bei persönlicher Vorsprache.
Falls eine fachlich medizinische Einschätzung der Schwere der Behinderung für "aG light" (orangener Parkausweis) durch die in Amtshilfe zuständige Fachbereiche erforderlich ist, kann die Bearbeitungsdauer bis zu sechs Monaten betragen.
Leikanummer
99108009000000, 99108010056001, 99108037226001, 99108009020000, 99108009012000, 99108037226000
Kontakt
Telefon: 0 21 51 / 86-2185 / 2186 / 2151
E-Mail: verkehrsregelung@krefeld.de
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestr. 7
47800 Krefeld