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Parkerleichterungen für Schwerbehinderte beantragen
Zuletzt geändert: 15.01.2021 08:52:00 CET
Ausweiserstellung Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen.
Informationen zur Dienstleistung
Die zunehmenden Lockerungen der Corona-Schutzverordnung wirken sich mittlerweile auf viele Bereiche des öffentlichen Lebens aus.
Dennoch müssen zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln). Daher ist das Publikumsaufkommen innerhalb und auch außerhalb von Gebäuden zu steuern, so dass in der Straßenverkehrsbehörde im Verwaltungsstandort Elbestraße 7, 47800 Krefeld, weiterhin Terminabsprachen erforderlich sind.
Für den Bereich Verkehrsregelungen können Anträge z.B. zu Anwohnerparkausweisen, Handwerkerparkausweisen derzeit noch per E-Mail oder per Briefpost gestellt werden. Sofern persönliche Vorsprachen erforderlich sind, werden auch hier Termine vereinbart. Auskünfte werden unter den Rufnummern 3660-2185, 3660-2186 oder 3660-2151 erteilt.
Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) oder Bl (Blind) können bei ihrem nächst gelegenen Bürgerbüro oder bei der Abteilung Straßenverkehr, Elbestraße 7, 47800 Krefeld, Zimmer 1 einen Antrag auf Parkerleichterung (blauer Parkausweis) stellen um auf allgemeinen Behindertenparkplätzen und in verkehrsbeschränkten Bereichen zu parken.
Hierzu gehört insbesondere das Parken im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) bis zu drei Stunden, im Bereich eines Zonenhaltverbotes (Zeichen 290 StVO) die zugelassene Parkdauer zu überschreiten, an Stellen, wo eine Parkscheibenregelung oder eine gebührenpflichtige Parkraumbewirtschaftung angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus und ohne Entrichtung der Gebühren zu parken, in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken, im Bereich eines Bewohnerparkgebietes bis zu drei Stunden zu parken und innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, zu parken.
Rechtliche Grundlagen
§§ 45 und 46 Straßenverkehrs-Ordnung StVO
Unterlagen
Bitte mitbringen:
- Schwerbehindertenausweis
- ein aktuelles Lichtbild
- evtl. die alte Parkerleichterung
- Personalausweis
- evtl. Vollmacht
Formen der Antragstellung
Schriftlicher Antrag mit Formular. Das Formular ist über einen Formularassistenten online auf dieser Seite ausfüllbar.
Gebühren
Der Antrag ist gebührenfrei.
Bearbeitungszeit
Sofort bei Vorsprache oder 1 bis 3 Werktage nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen
Hinweise
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr
Montag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 17.30 Uhr
Fristen
Die Dauerausnahmegenehmigung wird für maximal 5 Jahre in stets widerruflicher Weise erteilt
Kontakt
Wichtig: Derzeit die Verwaltung bitte nur nach Terminvereinbarung aufsuchen!
Anschrift
Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestraße 7
47800 Krefeld