Inhaltsbereich
Auskunft Umlegungs-, Sanierungsverfahren, städtebauliche Sanierungs- und/oder Entwicklungsmaßnahme
Zuletzt geändert: 28.09.2023 13:45:03 CEDT
Auskunft, ob das Grund- bzw. Flurstück sich in einem Umlegungs,- Sanierungsgebiet oder/und in einer städebaulichen Entwicklungsmaßnahme befindet.
Rechtliche Grundlagen
§§ 45 ff. BauGB (Umlegung)
§§ 136 ff. BauGB (Sanierung)
§§ 165 ff BauGB (Entwicklungsmaßnahme)
Unterlagen
Der Grund ist anzugeben, warum diese Information benötigt wird.
Formen der Antragstellung
Als Antrag kann eine formlose E-Mail oder ein Brief geschickt werden.
Gebühren
Gebüren fallen an. Nach Tarif Punkt 4 der Entgeltregelung der Stadt Krefeld für Leistungen im Vermessungswesen vom 28.08.2020 i. V. m. § 2 Abs. 7 Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW wird nach Zeit abgerechnet.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt zwei bis drei Tage.
Kontakt
Anschrift
Vermessung, Kataster und Liegenschaften (ZUFAHRT über Kimplerstraße)
Oberschlesienstraße 16
47807 Krefeld