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Anzeige einer Versteigerung nach § 34b Gewerbeordnung. Die Versteigerung kann nur mit einer entsprechenden Erlaubnis durchgeführt werden.

Versteigerung, Anzeige, Warengattung, Ware, Insolvenzmassehttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/anzeige-einer-versteigerung/Die Anzeige einer Versteigerung ist kostenfrei. Die Anzeige muss enthalten: Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Versteigerung Bezeichnung der Warengattung Erklärung, dass ausschließlich gebrauchte Ware versteigert werden soll Falls Zweifel daran bestehen sollten, werden Sie möglicherweise aufgefordert, entspre-chende Nachweise vorzulegen. Erlaubnisurkunde für das Versteigerergewerbe nach § 34b Absatz 1 Gewerbeordnung, sofern sie nicht bereits vorliegt. Angabe des Ortes an dem sich das Versteigerungsgut bis zum Tage der Versteigerung befindet. Versicherung Versicherung, dass die Anzeige samt Unterlagen in Abschrift auch der zuständigen Industrie- und Handelskammer übersandt wird.
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Anzeige einer Versteigerung

Zuletzt geändert: 31.01.2023 08:17:10 CET

Anzeige einer Versteigerung nach § 34b Gewerbeordnung. Die Versteigerung kann nur mit einer entsprechenden Erlaubnis durchgeführt werden.

Rechtliche Grundlagen

§ 34b Gewerbeordnung

Unterlagen

Die Anzeige muss enthalten:

  • Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Versteigerung
  • Bezeichnung der Warengattung
  • Erklärung, dass ausschließlich gebrauchte Ware versteigert werden soll
  • Falls Zweifel daran bestehen sollten, werden Sie möglicherweise aufgefordert, entspre-chende Nachweise vorzulegen.
  • Erlaubnisurkunde für das Versteigerergewerbe
  • nach § 34b Absatz 1 Gewerbeordnung, sofern sie nicht bereits vorliegt.
  • Angabe des Ortes
  • an dem sich das Versteigerungsgut bis zum Tage der Versteigerung befindet.
  • Versicherung
  • Versicherung, dass die Anzeige samt Unterlagen in Abschrift auch der zuständigen Industrie- und Handelskammer übersandt wird.

Formen der Antragstellung

Online-Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (Anmeldung beim Servicekonto.NRW notwendig)

Gebühren

Die Anzeige einer Versteigerung ist kostenfrei.

Bearbeitungszeit

2 Wochen

Hinweise

Wenn Sie ungebrauchte Ware versteigern wollen, dann muss einer der folgenden Aus-nahmegründe vorliegen:

  • die Ware gehört zu einem Nachlass
  • die Ware stammt aus einer Insolvenzmasse
  • oder einer Geschäftsaufgabe

(§ 6 Absatz 1 Versteigerungsverordnung -VerstV-)

In diesem Fall bringen Sie bitte folgende Angaben oder Unterlagen zusätzlich bei:

  • Nachweis der öffentlichen Bestellung. Falls es sich um eine öffentliche Versteigerung handelt, müssen Sie Ihre öffentliche Bestellung als Versteigerin oder Versteigerer vorlegen (§ 383 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB).
  • Anlass der Versteigerung sowie Namen und Anschriften der Auftraggeberinnen und Auftraggeber
  • Versicherung, dass die Versteigerung nicht in räumlichem oder zeitlichem Zusammenhang mit einer anderen Verkaufsveranstaltung steht.
    Ausnahme: Es handelt sich um einen Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe.

Fristen

Mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Termin.


Leikanummer

99050057000000

Kontakt

H. Kolberg

Telefon: 0 21 51 / 86-2310

E-Mail: h.kolberg@krefeld.de

Zimmer 101

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Elbestr. 7

47800 Krefeld